Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschuss an die Schweiz

Der UN-Kinderrechtsausschuss hat der Schweiz im Oktober 2021 Empfehlungen zur besseren Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention (KRK) unterbreitet.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV hat ausserhalb des formellen Prozesses der Eidgenössischen Migrationskommission EKM die Gelegenheit gegeben, sich zur erwarteten Wirkung der Massnahmen und zur Priorisierung der Empfehlungen zu äussern. Die EKM konnte zudem zu den notwendigen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der vom BSV ausgewählten Empfehlungen Stellung nehmen.

Die EKM zeigt sich besorgt darüber, dass Kinder im Migrationskontext nicht als selbstständige Rechtssubjekte betrachtet werden. So wird beispielsweise der Grundsatz des «best interest of the child» in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren nicht konsequent angewendet. Und geflüchtete und zugewanderte Kinder leben oftmals in Strukturen, die sich nachteilig auf ihre Entwicklung auswirken.

Im föderalen System der Schweiz erfolgt der Vollzug der nationalen Gesetze in den Kantonen und Gemeinden. Informationen über die Umsetzung der nationalen Gesetze sind daher fragmentiert und uneinheitlich. Zuverlässige und vergleichbare Daten zur Situation von betroffenen Kindern wären aus Sicht der EKM jedoch wichtig, um die Situation einschätzen und adäquate Massnahmen ergreifen zu können. Die EKM empfiehlt die Schaffung einer unabhängigen Institution, welche die Umsetzung der Kinderrechte auf allen Staatsebenen überwacht.

Letzte Änderung 17.04.2024

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