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MitteilungVeröffentlicht am 17. Juli 2026

Was ist eine Verwaltungssanktion?

Die ESBK hat den Auftrag, die Schweizer Spielbanken zu beaufsichtigen und zu überprüfen, ob diese die im Geldspielgesetz festgelegten Pflichten einhalten. Konkret versichert sich die ESBK beispielsweise, dass die in den Schweizer Spielbanken angebotenen Spiele sicher und transparent durchgeführt werden und dass die Sozialkonzepte eingehalten werden. Nicht in die Zuständigkeit der ESBK fallen zivilrechtliche Angelegenheiten, wie etwa Streitigkeiten von Spielerinnen und Spielern mit den Spielbanken.

Wenn die ESBK den Verdacht hat, dass eine Spielbank ihre Pflichten verletzt hat, oder die ESBK Verstösse dagegen festgestellt hat, eröffnet sie gegen die betreffende Spielbank ein Verwaltungsverfahren, um den Sachverhalt zu klären. Je nach Ergebnis der Abklärungen kann die ESBK eine Sanktion verhängen. Die Höhe der Sanktion richtet sich nach der Schwere der Verstösse und dem Bruttospielertrag der betreffenden Spielbank. Gerade kürzlich hat das Bundesgericht eine Sanktion von 1'497'000 Franken gerichtlich bestätigt, die die ESBK über eine Spielbank verhängt hat.

Weitere Informationen zur zuletzt von der ESBK verhängten Sanktion: Verwaltungsrecht

Weitere Informationen zu den Massnahmen, welche die ESBK bei Verstössen einer Spielbank ergreifen kann: Häufig gestellte Fragen zum Geldspiel