Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 17. Juli 2026

Verwaltungsrecht

Die ESBK ist eine eidgenössische Verwaltungsbehörde. Verstösse der Spielbanken gegen die Geldspielgesetzgebung werden vom Sekretariat der ESBK untersucht und von der Kommission beurteilt.

Die von der ESBK erlassenen Verwaltungsverfügungen können mit Beschwerde in erster Instanz beim Bundesverwaltungsgericht, in zweiter Instanz beim Bundesgericht angefochten werden.