Sozialschutz
Die Spielbanken sind verpflichtet ein Sozialkonzept zu erstellen. Dieses Konzept legt dar, welche Massnahmen ergriffen werden, um Spielerinnen und Spieler zu schützen. Das Sozialkonzept regelt insbesondere Massnahmen bezüglich Information, Früherkennung, Selbstkontrolle und Spielbeschränkungen für Spielerinnen und Spielern.
Die Spielbanken stellen sicher, dass ihr Personal, das für den Sozialschutz verantwortlich ist, entsprechend ausgebildet wird. Diese Mitarbeitenden nehmen zudem regelmässig an Weiterbildungen teil, um ihre Kompetenzen zu vertiefen und neue Entwicklungen im Bereich des Spielerschutzes zu berücksichtigen.
Massnahme Information
Die Spielbanken sind verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden verständlich und umfassend über die Risiken des Geldspiels zu informieren. Das Informationsmaterial soll einen Selbsterhebungsbogen zur Prüfung des eigenen Spielverhaltens enthalten und Möglichkeiten für Selbstkontrollen, Spielbeschränkungen sowie Spielsperren aufzeigen. Die Spielbanken müssen Spielende auch darüber informieren, welche Angebote süchtigen, suchtgefährdeten oder verschuldeten Personen offenstehen, und wo Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen zu finden sind.
Massnahme Früherkennung
Die Spielbanken sind verpflichtet, klare Kriterien zur Früherkennung von spielsuchtgefährdeten Spielerinnen und Spielern festzulegen. Entsprechend den erfüllten Kriterien ergreift das Personal der Spielbank umgehend notwendige Massnahmen und sorgt gegebenenfalls dafür, dass keine Einsätze mehr getätigt werden können, welche die finanziellen Verhältnisse übersteigen.
Zur Beurteilung der finanziellen Tragfähigkeit des Spielverhaltens kann die Spielbank Informationen zur persönlichen, beruflichen und finanziellen Situation der Spielerin oder des Spielers anfordern. Zudem können Nachweise über Einkommens- und Vermögensverhältnisse verlangt werden.
Bestehen Anzeichen dafür, dass das Spielverhalten finanziell nicht tragbar ist, wird von der Spielbank eine Spielsperre verhängt. Dabei sind die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes strikt einzuhalten.
Sollte eine Spielerin oder ein Spieler die angeforderten Unterlagen nicht vollständig oder nicht innerhalb der vorgegebenen Frist einreichen, bleibt der Zweifel an der finanziellen Tragfähigkeit bestehen. In solchen Fällen ist die Spielbank verpflichtet, eine Spielsperre auszusprechen.
Massnahme Selbstkontrollen und Spielbeschränkung
Die Spielbanken müssen den Spielerinnen und Spielern Möglichkeiten zur Kontrolle und Beschränkung der Spieldauer, der Spielhäufigkeit oder der Verluste zur Verfügung stellen. Beispielsweise werden Statistiken zum Spielverhalten sowie ein Überblick über die getätigten Einsätze angeboten. Selbstkontrollen und Spielbeschränkungen eignen sich besonders für Online-Geldspiele, weil das Spielverhalten nachverfolgt werden kann.
Kontaktstellen
Jedes Casino verfügt über eine verantwortliche Person für den Spielerschutz. Diese steht den Spielerinnen und Spielern als Ansprechperson zur Verfügung und unterstützt sie bei Anliegen oder Fragen rund um den Schutz vor problematischem Spielverhalten.
Zusätzlich zu den Angeboten der Casinos gibt es eine Vielzahl weiterer nationaler und kantonaler Beratungsstellen. Diese bieten Unterstützung und Beratung für Personen mit problematischem Spielverhalten. Beispiele hierfür sind:
CH:
SOS-Spielsucht
infodrog - Schweizerische Koordinations- und Fachstelle Sucht
SafeZone.ch
143.ch Dargebotene Hand
feel-ok.ch Glücksspiel und Jugendliche
Win Back Control
Check deine Motivation! - gambling-check.ch
Kantone:
BE: Glücksspiel - Berner Gesundheit
GE: Consultation ReConnecte - ADDICTOHUG
GE: Testez votre risque d'addiction au jeu de hasard et d'argent problématique
TI: Auto Aiuto Ticino
ZH: Zentrum für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte
ZH: Suchttest.ch