Spielsperre
Angeordnete Spielsperre
Die Spielbanken sprechen eine Spielsperre aus, wenn sie aufgrund eigener Wahrnehmungen oder aufgrund von Meldungen Dritter wissen oder annehmen müssen, dass eine Person:
- überschuldet ist oder
- ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt oder
- Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen und Vermögen stehen.
Die Spielbanken sperren auch Personen vom Spielbetrieb aus, von denen sie aufgrund einer Meldung einer Fachstelle oder Sozialbehörde wissen oder annehmen müssen, dass sie spielsüchtig sind.
Freiwillige Spielsperre
Spielende haben jederzeit die Möglichkeit, sich selbst sperren zu lassen. Sie können die freiwillige Spielsperre jederzeit persönlich in der Spielbank oder schriftlich zusammen mit der Kopie eines gültigen Ausweises einer Spielbank ihrer Wahl beantragen.
Meldungen von Dritten
Machen sich Familienmitglieder, Freunde, Arbeitskollegen oder andere Dritte Sorgen über das Spielverhalten einer Person, können sie die Spielbank kontaktieren, und auf den Verhaltenswechsel oder die Veränderung der finanziellen Situation im Zusammenhang mit dem Glücksspiel aufmerksam machen. Erfüllt die Person die Sperrvoraussetzungen, spricht die Spielbank eine Spielsperre aus.
Zu beachten bei einer Spielsperre
Alle Veranstalterinnen von Geldspielen, die Spielsperren verhängen, tragen die gesperrten Personen in ein zentrales Register ein. Mit dem Eintrag gilt die Spielsperre in der ganzen Schweiz und seit dem 7. Januar 2025 auch im Fürstentum Liechtenstein. Die gesperrte Person wird von Spielbankenspielen (terrestrisch und online) sowie von Online-Grossspielen (wie etwa Lotto, EuroMillions etc.) ausgeschlossen.
Die ESBK hat keinen Zugriff auf dieses Register. Sie kann nicht einsehen, wer gesperrt ist.
Aufhebung einer Spielsperre
Die Spielsperre ist grundsätzlich zeitlich nicht limitiert.
Die Spielbank muss eine Spielsperre aufheben, wenn der Grund für die Spielsperre nicht mehr besteht. Eine freiwillige Spielsperre kann frühstens drei Monaten nach dem Eintrag aufgehoben werden.
Für die Aufhebung einer Spielsperre ist erforderlich, dass die gesperrte Person einen Antrag stellt. Dieser Antrag muss bei der Spielbank, die die Spielsperre angeordnet hat, oder bei der sich die Person freiwillig sperren liess, eingereicht werden. Die ESBK nimmt keine Aufhebungsanträge entgegen und kann gesperrte Personen auch nicht entsperren lassen.
Rechtsweg
Wer mit dem Entscheid einer Spielbank, eine Spielsperre auszusprechen oder eine Spielsperre nicht aufzuheben, nicht einverstanden ist, kann den Rechtsweg über ein Zivilgericht beschreiten. Es gehört nicht zu den Aufgaben der ESBK, bei Unstimmigkeiten zwischen der Spielbank und Spielenden als Schlichtungsbehörde zu vermitteln.
Anzahl der Spielsperren in der Schweiz
Die Grafik zeigt, dass die Anzahl Spielsperren seit Eröffnung der Spielbanken in den Jahren 2002 und 2003 kontinuierlich zunimmt. Einen markanten Anstieg gab es ab 2019 – mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS) am 1. Januar 2019. Seither können konzessionierte landbasierte Spielbanken mit einer Konzessionserweiterung ihr Angebot auch online anbieten.
Im Jahr 2024 wurden 18 216 neue Spielsperren registriert – das entspricht einem Anstieg von 23% gegenüber 2023 (14 787). Die meisten Spielsperren werden durch Online-Casinos ausgesprochen. Rund 40% aller Sperren (7 480) wurden freiwillig beantragt, das heisst die Spielerin oder der Spieler lässt sich selbst sperren. Rund 50% (9 200) der Spielsperren erfolgten aufgrund fehlender finanzieller Nachweise – das sind 3 200 mehr als im Vorjahr. Es zeigt sich auch, dass v.a. junge Spielende vom Spiel ausgeschlossen wurden. Die Zahl der gesperrten Personen im Alter zwischen 18 und 30 Jahren nahm im Vergleich zum Vorjahr um 35% zu.
Die ESBK publiziert jährlich die Anzahl der neu gesperrten Spielerinnen und Spieler. Die Daten stammen aus dem Sperrregister, das von den Schweizer Spielbanken geführt wird. Diese melden der ESBK ausgewählte Kennzahlen. Die ESBK kann auf das Sperrregister nicht zugreifen.
Aktuell gibt es in der Schweiz die folgenden Online-Casinos.