Die Einreisevoraussetzungen sind je nach Staatsangehörigkeit des Reisenden unterschiedlich.
Hinweis:
Aus den Voraussetzungen für die Einreise in den Schengen-Raum über die Schweiz lassen sich keine Rückschlüsse zu den Voraussetzungen, die für die Einreise und den Aufenthalt in Drittstaaten gelten, ableiten.
Für Fragen zu den Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen in andere Staaten können die ausländischen Vertretungen in der Schweiz Auskünfte erteilen:
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Voraussetzungen, die für die Einreise in den Schengen-Raum über die Schweiz gelten
Aufenthaltsrechner
FAQ
Glossar
Drittstaaten
Staaten, die nicht zur Europäischen Union und/oder dem Schengen-Raum gehören
EU
Europäische Union
EFTA
Europäische Freihandelsassoziation
Kurzfristiger Aufenthalt
90 Tage je Bezugszeitraum von 180 Tagen
Reisedokument
Reisepass, provisorischer Reisepass oder Identitätskarte
Letzte Änderung 22.05.2015