Rückübernahmeabkommen

Ziel

Ein Rückübernahmeabkommen formalisiert den Prozess zur Feststellung der Identität einer weggewiesen Person und gewährleistet deren sichere und planbare Rückübernahme durch ihren Herkunftsstaat. Zu diesem Zweck regelt es die Voraussetzungen und das Verfahren zur Klärung der Identität der betroffenen Personen, der Ausstellung vollzugstauglicher Reisedokumente und das Verfahren der Rückübernahme. Die Rückübernahmeabkommen bilden damit einen völkerrechtlich verbindlichen Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und den betreffenden Herkunftsstaaten im Bereich der Rückübernahme. Durch die Datenschutzvorschriften in den Rückübernahmeabkommen wird zudem den Datenschutzinteressen der zurückzuführenden Person Rechnung getragen.

Kohärenz mit der Rückübernahmepolitik der EU

Die schweizerische Politik, mit Herkunfts- und Transitstaaten Rückübernahmeabkommen abzuschliessen, entspricht damit auch derjenigen der EU sowie ihrer Mitgliedstaaten, welche zur wirksameren Bekämpfung der irregulären Migration mit zahlreichen Staaten in Assoziations- und Kooperationsabkommen Rückübernahmebestimmungen vereinbaren.

Völkerrecht

Der Grundsatz der Rückübernahme eigener Staatsangehöriger ist in der völkerrechtlichen Vertragspraxis anerkannt und gilt aufgrund einer einheitlichen Rechtsüberzeugung und übereinstimmender Staatenpraxis auch als Prinzip des völkerrechtlichen Gewohnheitsrechts.

Die Verpflichtung zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger wurde in den letzten Jahren mit einer ständigen und ausgedehnten Praxis in zahlreichen Verträgen und Erklärungen bekräftigt.

Abgeschlossene Abkommen

Letzte Änderung 29.10.2021

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