Ziel
Ein Rückübernahmeabkommen formalisiert den Prozess zur Feststellung der Identität einer weggewiesen Person und gewährleistet deren sichere und planbare Rückübernahme durch ihren Herkunftsstaat. Zu diesem Zweck regelt es die Voraussetzungen und das Verfahren zur Klärung der Identität der betroffenen Personen, der Ausstellung vollzugstauglicher Reisedokumente und das Verfahren der Rückübernahme. Die Rückübernahmeabkommen bilden damit einen völkerrechtlich verbindlichen Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und den betreffenden Herkunftsstaaten im Bereich der Rückübernahme. Durch die Datenschutzvorschriften in den Rückübernahmeabkommen wird zudem den Datenschutzinteressen der zurückzuführenden Person Rechnung getragen.
Kohärenz mit der Rückübernahmepolitik der EU
Die schweizerische Politik, mit Herkunfts- und Transitstaaten Rückübernahmeabkommen abzuschliessen, entspricht damit auch derjenigen der EU sowie ihrer Mitgliedstaaten, welche zur wirksameren Bekämpfung der irregulären Migration mit zahlreichen Staaten in Assoziations- und Kooperationsabkommen Rückübernahmebestimmungen vereinbaren.
Völkerrecht
Der Grundsatz der Rückübernahme eigener Staatsangehöriger ist in der völkerrechtlichen Vertragspraxis anerkannt und gilt aufgrund einer einheitlichen Rechtsüberzeugung und übereinstimmender Staatenpraxis auch als Prinzip des völkerrechtlichen Gewohnheitsrechts.
Die Verpflichtung zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger wurde in den letzten Jahren mit einer ständigen und ausgedehnten Praxis in zahlreichen Verträgen und Erklärungen bekräftigt.
Abgeschlossene Abkommen
Afghanistan
Albanien
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Abkommen vom 29. Februar 2000 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Albanien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (mit Prot.)
(SR 0.142.111.239; Inkrafttreten: 1. September 2000)
Algerien
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Abkommen vom 3. Juni 2006 zwischen dem Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien über den Personenverkehr
(SR 0.142.111.279; Inkrafttreten: 26. November 2007)
Armenien
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Abkommen vom 30. Oktober 2003 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Armenien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (mit Anhang)
(SR 0.142.111.569; Inkrafttreten: 1. März 2005)
Aserbaidschan
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Abkommen vom 10. Oktober 2016 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
(SR 0.142.111.649; Inkrafttreten: 1. April 2017)
Äthiopien
Bangladesch
Benelux
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Abkommen vom 12. Dezember 2003 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Benelux Staaten (das Königreich Belgien, das Grossherzogtum Luxemburg und das Königreich der Niederlande) über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (mit Protokoll und Anhängen)
(SR 0.142.111.729: Inkrafttreten: 1. März 2007)
Bosnien und Herzegowina
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Abkommen vom 3. November 2008 zwischen der Schweiz und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (mit Durchführungsprotokoll)
(SR 0.142.111.919; Inkrafttreten: 1. Juli 2009)
Botsuana
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Abkommen vom 2. Juli 2019 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Botsuana über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
(SR 0.142.111.949; Inkrafttreten: 1. März 2020)
Bulgarien
Chile
Dänemark
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Abkommen vom 23. Juni 2011 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Königreichs Dänemark über die Rückübernahme von Personen
(SR 0.142.113.149; Inkrafttreten: 1. Januar 2013)
Deutschland
Estland
Finnland
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Abkommen vom 30. März 2009 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Finnland über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (mit Durchführungsprotokoll)
(SR 0.142.113.459; Inkrafttreten: 2. Juli 2010)
Frankreich
Georgien
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Abkommen vom 8. April 2005 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (mit Protokoll)
(SR 0.142.113.609; Inkrafttreten: 1. September 2005)
Griechenland
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Abkommen vom 28. August 2006 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Hellenischen Republik über die Rückübernahme von Personen mit irregulärem Aufenthalt (mit Protokoll)
(SR 0.142.113.729; Inkrafttreten: 12. Februar 2009)
Grossbritannien (UK)
Hongkong
Italien
Kasachstan
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Abkommen vom 4. März 2010 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Kasachstan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
(SR 0.142.114.709; Inkrafttreten: 1. Februar 2015)
Kirgisistan
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Abkommen vom 23. Oktober 2002 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Kirgisischen Republik über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (mit Anhang)
(SR 0.142.114.749; Inkrafttreten: 15. August 2003)
Kosovo
Kroatien
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Notenaustausch vom 8./9. Februar 1993 zwischen der Schweiz und Kroatien über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht für Inhaber eines Diplomaten-, Dienst- oder Sonderpasses
(SR 0.142.112.912; Inkrafttreten: 11. März 1993)
- Protokoll
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Abkommen vom 21. Februar 1997 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Kroatien über die Durchbeförderung von Drittstaatsangehörigen (Durchbeförderungsabkommen)
(SR 0.142.112.913; Inkrafttreten: 24. Juni 1997)
Kuwait
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Abkommen vom 24. März 2016 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Staates Kuwait über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (mit Anhängen)
(SR 0.142.114.769; Inkrafttreten: 1. Juli 2017)
Lettland
Libanon
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Abkommen vom 16. Dezember 2004 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Libanesischen Republik über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (mit Anhang)
(SR 0.142.114.899; Inkrafttreten: 15. Februar 2006)
Litauen
Macao
Moldau
Mongolei
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Abkommen vom 5. April 2018 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Mongolei über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
(SR 0.142.115.729; Inkrafttreten: 1. Juli 2018)
Montenegro
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Abkommen vom 4. März 2011 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Montenegro über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (mit Durchführungsprotokoll)
(SR 0.142.115.739; Inkrafttreten: 1. Dezember 2011)
Nordmazedonien
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Abkommen vom 16. April 1998 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Mazedonischen Regierung über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen)
(SR 0.142.115.209; Inkrafttreten: 22. Juli 1998)
Norwegen
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Abkommen vom 16. Juni 2005 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Norwegen über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (mit Protokoll)
(SR 0.142.115.989; Inkrafttreten: 22. September 2005)
Österreich und Fürstentum Liechtenstein
Philippinen
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Abkommen vom 9. Juli 2002 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik der Philippinen über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
(SR 0.142.116.459; Inkrafttreten: 25. Februar 2003)
Polen
Rumänien
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Abkommen vom 13. Juni 2008 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Rumänien über die Rückübernahme von Personen (mit Durchführungsprotokoll)
(SR 0.142.116.639; Inkrafttreten: 18. Januar 2009)
Russland
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Abkommen vom 21. September 2009 zwischen dem Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Russischen Föderation über die Rückübernahme (mit Anhängen und Durchführungsprotokoll)
(SR 0.142.116.659; Inkrafttreten: 1. Februar 2011)
Schweden
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Abkommen vom 10. Dezember 2002 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Königreichs Schweden über die Rückübernahme von Personen
(SR 0.142.117.149; Inkrafttreten: 9. Januar 2003)
Serbien
Sierra Leone
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Protokoll des Migrationstreffens zwischen Vertretern der Schweiz und Sierra Leones vom 26.–28. Oktober 2004 in Freetown
(SR 0.142.116.859; Inkrafttreten: 28. Oktober 2004)
Slowakei
Slowenien
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Abkommen vom 27. Juli 2004 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Slowenien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (mit Protokoll)
(SR 0.142.116.919; Inkrafttreten: 11. April 2005)
Spanien
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Abkommen vom 17. November 2003 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Spanien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (mit Protokoll und Anhängen)
(SR 0.142.113.329; Inkrafttreten: 12. Januar 2005)
Tschechische Republik
Ukraine
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Abkommen vom 7. Juni 2017 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Ukraine über die Rückübernahme von Personen
(SR 0.142.117.679; Inkrafttreten: 1. März 2019)
Ungarn
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Abkommen vom 4. Februar 1994 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Ungarn über die Übernahme und Übergabe von Personen an der Staatsgrenze (mit Vereinbarung)
(SR 0.142.114.189; Inkrafttreten: 8. Juni 1995)
Vietnam
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Abkommen vom 12. September 2006 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über die Rückübernahme vietnamesischer Staatsangehöriger mit unbefugtem Aufenthalt
(SR 0.142.117.899; Inkrafttreten: 11. November 2006)
Letzte Änderung 29.10.2021