Subventionen des SEM im Bereich Integrationsförderung

Die Beiträge des Bundes zur Integrationsförderung haben zum Zweck die Teilhabe von Zugewanderten an Wirtschaft und Gesellschaft zu ermöglichen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Schweiz zu fördern (Art. 4 AIG). Insbesondere tragen die Massnahmen zu einer rascheren und nachhaltigeren Erwerbsbeteiligung von Zugewanderten bei. Die Integrationsförderung trägt insbesondere dazu bei, das inländische Arbeits- und Fachkräftepotenzial zu nutzen und die Sozialhilfe zu entlasten. Berechnungen im Kontext der Integrationsagenda (PDF, 358 kB, 13.07.2020) zeigen, dass die öffentliche Hand pro eingesetzten Franken bei Personen im arbeitsfähigen Alter auf lange Sicht bis zu vier Franken einspart.

2021 betrugen die Aufwände des SEM im Kredit “Integrationsmassnahmen Ausländer” (A231.0159) rund CHF 214 Mio. Diese setzten sich zusammen aus:

KIP 2018-2021

Insgesamt haben die Kantone gemäss provisorischer Abrechnung in der Programmperiode 2018-2021 CHF 869,73 Mio. für die KIP eingesetzt, wovon CHF 471,28 Mio. aus der Integrationspauschale und rund CHF 120,23 Mio. aus dem Integrationsförderkredit stammten. CHF 278,22 Mio. haben die Kantone aus eigenen Mitteln eingebracht. Diese Mittel wurden vorwiegend in die Sprachförderung (CHF rund 332 Mio. bzw. 38%) und die Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit (CHF 299,66 Mio. bzw. 35%) investiert.

Gesamtausgaben KIP 2018-2021

Weitere Informationen siehe Datenbank der Bundessubventionen.

Letzte Änderung 13.12.2022

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