Die Beiträge des Bundes zur Integrationsförderung haben zum Zweck die Teilhabe von Zugewanderten an Wirtschaft und Gesellschaft zu ermöglichen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Schweiz zu fördern (Art. 4 AIG). Insbesondere tragen die Massnahmen zu einer rascheren und nachhaltigeren Erwerbsbeteiligung von Zugewanderten bei. Die Integrationsförderung trägt insbesondere dazu bei, das inländische Arbeits- und Fachkräftepotenzial zu nutzen und die Sozialhilfe zu entlasten. Berechnungen im Kontext der Integrationsagenda (PDF, 358 kB, 13.07.2020) zeigen, dass die öffentliche Hand pro eingesetzten Franken bei Personen im arbeitsfähigen Alter auf lange Sicht bis zu vier Franken einspart.
2021 betrugen die Aufwände des SEM im Kredit “Integrationsmassnahmen Ausländer” (A231.0159) rund CHF 214 Mio. Diese setzten sich zusammen aus:
- CHF 164 Mio. für die Integrationspauschale gemäss Art. 58 Abs. 2 AIG im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme (KIP)
- CHF 32 Mio. für die Beiträge gemäss Art. 58 Abs. 3 AIG im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme (KIP)
- CHF 9 Mio. für Begleitmassnahmen zu Art. 121a BV (u.a. Integrationsvorlehre INVOL)
- CHF 9 Mio. für Programme und Projekte nationaler Bedeutung (Innovation und Qualitätssicherung).
Die Finanzierung der Kantonalen Integrationsprogramme (KIP) erfolgt durch Beiträge von Bund und Kantonen. Die Beiträge des Bundes setzen sich aus der Integrationspauschale (IP) gemäss Art. 58 Abs. 2 AIG und Mitteln aus dem Integrationsförderkredit (IFK) gemäss Art. 58 Abs. 3 AIG zusammen. Die Auszahlung der Mittel aus dem IFK ist an die Bedingung geknüpft, dass die Kantone und Gemeinden für die Kantonalen Integrationsprogramme eigene Mittel aufwenden, die mindestens der Höhe des jeweiligen Bundesbeitrags entsprechen.
KIP 2018-2021
Insgesamt haben die Kantone gemäss provisorischer Abrechnung in der Programmperiode 2018-2021 CHF 869,73 Mio. für die KIP eingesetzt, wovon CHF 471,28 Mio. aus der Integrationspauschale und rund CHF 120,23 Mio. aus dem Integrationsförderkredit stammten. CHF 278,22 Mio. haben die Kantone aus eigenen Mitteln eingebracht. Diese Mittel wurden vorwiegend in die Sprachförderung (CHF rund 332 Mio. bzw. 38%) und die Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit (CHF 299,66 Mio. bzw. 35%) investiert.
Weitere Informationen siehe Datenbank der Bundessubventionen.
Letzte Änderung 13.12.2022