Erwerbssituation von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen

Mit dem Wirkungsziel 4 der Integrationsagenda Schweiz (IAS) haben sich Bund und Kantone darauf geeinigt, dass «sieben Jahre nach Einreise [...] die Hälfte aller erwachsenen vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge nachhaltig in den ersten Arbeitsmarkt integriert» sein sollen.

Da die IAS 2019 eingeführt wurde und sich dieses Wirkungsziel auf einen Zeitraum von 7 Jahren nach Einreise bezieht, können derzeit noch keine Aussagen zur Erreichung des Wirkungsziels gemacht werden. Hingegen lassen sich Aussagen zur Erwerbssituation von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen vor Einführung der IAS treffen.

Die Erwerbssituation vorläufig Aufgenommener und anerkannter Flüchtlinge bis sieben Jahre nach Einreise in die Schweiz wird im Folgenden auf der Basis von Daten des SEM gemäss dem Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) dargelegt.

Die Erwerbssituation von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen lässt sich anhand der 2014 eingereisten Personen (Einreisekohorte 2014, seit 7 Jahren in der Schweiz) präsentiert sich wie folgt:

  • Ende 2021 sind rund 55.4% der vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge erwerbstätig, die 2014 in die Schweiz eingereist sind und zum Zeitpunkt der Einreise zwischen 16 und 55 Jahre waren.
  • Die Erwerbstätigenquote unterscheidet sich nach Geschlecht. Zwei Drittel der Männer ist sieben Jahre nach Einreise erwerbstätig, bei den Frauen beträgt diese Quote knapp ein Drittel.
  • Mit steigendem Alter beim Zeitpunkt der Einreise sinkt die Erwerbstätigenquote. Nur ein Viertel aller Personen, die bei Einreise 46 Jahre und älter waren, sind sieben Jahre später erwerbstätig.
  • Es zeichnet sich in den letzten Jahren ein positiver Trend zur Erwerbstätigkeit ab. Vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge finden rascher in den Arbeitsmarkt.
  • Sieben Jahre nach Einreise sind über 50% der vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge nachhaltig erwerbstätig. Das heisst, sie haben in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate eine bezahlte Erwerbstätigkeit ausgeübt.

Es handelt sich um Ergebnisse einer erstmalig in dieser Form vorgenommenen Auswertung. In den kommenden Jahren sollen die Auswertungen nach Bedarf erweitert, kontextualisiert und vertieft werden. Insbesondere ist für die Analyse einer nachhaltigen Erwerbsintegration auch das mit der Erwerbstätigkeit erzielte Einkommen sowie ein allfällig fortgeführter Sozialhilfebezug zu berücksichtigen.

Für weitere Informationen:

Letzte Änderung 13.12.2022

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