Pilotprogramm «Finanzielle Zuschüsse zur Arbeitsmarkt­integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen»

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, welche Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene mit einem ausserordentlichen Einarbeitungsbedarf zu den üblichen Arbeitsbedingungen anstellen, erhalten während einer begrenzten Zeit finanzielle Zuschüsse. Zielgruppe sind Personen, die bereits Massnahmen wie Ersteinsätze, Qualifikationsprogramme oder Spracherwerb absolviert haben. Auf diesem Weg sollen von 2021 bis 2023 landesweit jährlich mindestens 300 Personen eine Arbeitsstelle antreten können. Mehr Informationen zum Pilotprogramm finden Sie unten im Rundschreiben und seinen Anhängen. 

Die Wirksamkeit des Instrumentes der Finanziellen Zuschüsse (FiZu) wird von einer externen Firma im Rahmen einer Evaluation untersucht und beurteilt. Nähere Informationen zur Evaluation und deren Ablauf sind im untenstehenden Dokument «Informationen zum Ablauf der Evaluation» zu finden. Die verantwortlichen und zuständigen Stellen in den Kantonen finden zudem untenstehend die für sie nützliche Informationen und den einzelnen Zuständigkeiten sowie vom SEM zur Verfügung gestellte Vorlagen.

Update: Personen mit Schutzstatus S haben ebenfalls Zugang zum Pilotprogramm FiZu. (Es gelten die bisherigen Teilnahmevoraussetzungen.)

Hinweis: Während bei den VA/FL des Pilotprogramms FiZu eine Meldung der Erwerbstätigkeit ausreicht, benötigen Personen mit Schutzstatus S eine Arbeitsbewilligung. Die Bewilligungserteilung erfolgt durch die Kantone (zuständige Arbeitsmarkt- oder Migrationsbehörde) und das Gesuch ist grundsätzlich durch den Arbeitgeber zu stellen.

Weitere Informationen zum Schutzstatus S finden Sie hier: Fragen und Antworten des SEM zum Krieg in der Ukraine

Letzte Änderung 30.03.2022

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