Pilotprojekt «Externe Meldestelle»

Am 1. November 2022 wurde in den Bundesasylzentren (BAZ) Basel und Zürich je eine externe Meldestelle in Betrieb genommen, bei der Asylsuchende und Mitarbeitende der Betreuung und der Sicherheit allfällige Unregelmässigkeiten in der Unterkunft melden können. Die Meldestelle ist Teil der Massnahmen, die das SEM 2021 angekündigt hat, um Gewalt in den Bundesasylzentren zu vorzubeugen. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, das ursprünglich während 18 Monaten (1. November 2022 – 30. April 2024) getestet und evaluiert werden sollte.

Hintergrund

Das SEM steht für einen respektvollen Umgang mit den Asylsuchenden ein. Gewaltsame Konflikte zwischen Asylsuchenden wie auch zwischen Asylsuchenden und Mitarbeitenden in den BAZ sollen, wenn immer möglich, verhindert werden. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Massnahmen eingeführt: zusätzliches Personal für die Konfliktprävention, Einsatz von muslimischen Seelsorgern, regelmässige Sucht-Sprechstunde. In diese Massnahmen reiht sich das Pilotprojekt «Externe Meldestelle» ein, welches an den Standorten Basel und Zürich durchgeführt wird.

Projektziele

Ziel des Pilotprojekts ist, dass Asylsuchende und Mitarbeitende der Leistungserbringer Betreuung und Sicherheit eigenständig allfällige Unregelmässigkeiten an eine neutrale Stelle melden können. Die externe Meldestelle nimmt auch positive Rückmeldungen auf und stellt somit einen Gradmesser zur Situation in den BAZ dar. Mittels Koppelung zum Qualitätsmanagement soll die externe Meldestelle zu einer laufenden Verbesserung von Unterbringung, Betreuung und Sicherheit in den BAZ beitragen.

Funktionsweise der externen Meldestellen

Die externen Meldestellen befinden sich ausserhalb der SEM-Gebäude, aber in Gehdistanz zu den BAZ Basel und Zürich. Die jeweilige externe Meldestelle nimmt Meldungen im Bereich Unterbringung, Betreuung, Sicherheit oder Verhalten der Mitarbeitenden entgegen. Das Angebot der externen Meldestelle richtet sich an Asylsuchende der BAZ Basel und Zürich sowie an Mitarbeitende der Betreuung und Sicherheit, welche in diesen BAZ tätig sind.

Die Meldestelle ist über verschiedene Kommunikationskanäle erreichbar (WhatsApp, Signal, Telefon, Post, E-Mail) und bietet eine wöchentliche Sprechstunde an. Ein professioneller telefonischer Dolmetschdienst steht bei Bedarf zur Verfügung.

Die Meldestelle erfasst, kategorisiert und dokumentiert die Meldungen und bietet bei Bedarf eine zusätzliche Beratung ausserhalb der wöchentlichen Sprechstunde an. Ausserdem kann – auf ausdrücklichen Wunsch und mit Zustimmung der meldenden Person – auch eine Weitervermittlung an Fach- und Beratungsstellen, Strafbehörden oder eine Meldung an die eidgenössische Finanzkontrolle erfolgen. Die externe Meldestelle nimmt selbst keine Sachverhaltsabklärungen vor.

Die meldeberechtigten Personen werden mittels Informationsveranstaltungen, Flyern, Aushängen oder mündlich über die Existenz und die Funktionsweise der externen Meldestelle informiert. Eine Meldung soll niederschwellig erfolgen können, ist an keine Bedingung geknüpft und für die meldende Person kostenlos, vertraulich und anonym.

Durchführung des Pilotversuchs

Während der 18-monatigen Pilotphase formulieren die Meldestellen aufgrund der eingegangenen Meldungen regelmässig unverbindliche Empfehlungen gegenüber dem SEM, das schriftlich dazu Stellung nimmt. Quartalsweise erstatten die Meldestellen dem SEM Bericht. Die beiden Pilot-Meldestellen werden vom Schweizerischen Arbeiterhilfswerk SAH Bern bzw. SAH Zürich betrieben.

Es gehen an beiden Standorten der «Externen Meldestelle» Meldungen zu verschiedenen Themen im Bereich Unterbringung, Betreuung und Sicherheit ein. Die Meldungen werden mehrheitlich von Asylsuchenden eingereicht, in geringerer Zahl jedoch auch von Mitarbeitenden der Betreuung und der Sicherheit. Die Hauptzahl der Meldungen betrifft aktuell die Verpflegung.

Das Pilotprojekt wird durch eine unabhängige externe Evaluation begleitet. Basierend auf den Ergebnissen des Zwischenberichts hat das SEM entschieden, das Pilotprojekt um ein halbes Jahr bis zum 31. Oktober 2024 zu verlängern.

Eine Kommunikation zuhanden der Öffentlichkeit ist im Herbst 2024 vorgesehen.

Kontakt

Kontakt für Rückfragen: Information und Kommunikation SEM, medien@sem.admin.ch
Externe Meldestelle BAZ Basel: Externe Meldestelle / SAH Bern
Externe Meldestelle BAZ Zürich: Externe Meldestelle / SAH Zürich

Letzte Änderung 26.03.2024

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