Gespräche zur Standortplanung neuer Bundeszentren verlaufen konstruktiv

Bern. Die Standortplanung für neue Bundeszentren zur Neustrukturierung des Asylbereichs ist auf Kurs. Die mit der Koordination beauftragte Arbeitsgruppe Neustrukturierung hat gestern mit Befriedigung die bisherigen Ergebnisse zur Kenntnis genommen.

An der zweiten nationalen Asylkonferenz haben Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden im März dieses Jahres einstimmig die Eckwerte der Neustrukturierung des Asylbereichs verabschiedet. Sie sprachen sich dafür aus, dass der Bund künftig in sechs Asylregionen je ein Verfahrenszentrum und bis zu drei Ausreisezentren mit insgesamt 5000 Unterbringungsplätzen betreiben soll. Mit der Neustrukturierung im Asylbereich soll in Zukunft eine Mehrheit der Asylverfahren in Zentren des Bundes rechtskräftig abgeschlossen werden, womit den Kantonen weniger Asylsuchende zugewiesen werden müssen.

Auf Grundlage dieser gemeinsamen Erklärung erarbeiten Bund und Kantone derzeit gemeinsam das Standortkonzept für die künftigen Bundeszentren. In der von Regierungsrat Hans-Jürg Käser und BFM-Direktor Mario Gattiker geleiteten Arbeitsgruppe Neustrukturierung (AGNA) arbeiten Bund, Kantone, Städte und Gemeinden seit über zwei Jahren an der Vorbereitung neu strukturierter, beschleunigter Asylverfahren. Gestern konnte die mit der Festlegung der Standorte beauftrage AGNA von den vorläufigen Ergebnissen der Standortplanung Kenntnis nehmen. Die AGNA zeigte sich befriedigt, dass die Gespräche zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden konstruktiv verlaufen und alle Beteiligten das Ziel einer umfassenden Neustrukturierung des Schweizer Asylwesens unterstützen. Regierungsrat Hans-Jürg Käser: „Wir wollen nachhaltige Lösungen finden, deren Umsetzung in den einzelnen Asylregionen rasch an die Hand genommen werden kann.“

Weiter stellte die Arbeitsgruppe mit Genugtuung fest, dass Kantone und Gemeinden sowie Privatpersonen dem Bund deutlich mehr Standortoptionen als erwartet zur Prüfung unterbreitet haben. Bis heute konnten 94 Optionen evaluiert werden, deren 28 werden noch weiter vertieft geprüft.

In der Folge benötigen die baurechtlichen Gutachten, die Machbarkeitsstudien sowie die politischen Entscheidungsprozesse zu den einzelnen Varianten etwas mehr Zeit als ursprünglich vorgesehen. Bund und Kantone beziehen die Standortgemeinden mit ein und analysieren die Standortoptionen mit diesen sorgfältig. Aus diesen Gründen liegt die definitive, gesamtschweizerische Standortplanung derzeit noch nicht vor.

Letzte Änderung 16.12.2014

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