Testbetrieb für beschleunigte Asylverfahren: Erste Erfahrungen sind positiv

Bern. Seit Anfang Jahr testet das Bundesamt für Migration (BFM) in Zürich beschleunigte Asylverfahren. Ein vorläufiges Fazit nach gut fünf Monaten Betrieb fällt positiv aus: Die Prozesse bewähren sich und die kürzeren Fristen konnten bisher eingehalten werden. Dabei spielt eine wichtige Rolle, dass die Rechtsvertretung die Asylsuchenden von Beginn weg berät und über die einzelnen Verfahrensschritte umfassend informiert ist. Die Beschwerdequote ist bislang tief.

Am 3. Januar 2014 nahm das Verfahrenszentrum in Zürich die ersten Asylsuchenden auf. Dort  prüft das Bundesamt für Migration (BFM) die neuen, beschleunigten Verfahren, wie sie im Rahmen der Neustrukturierung des Asylbereichs etabliert werden sollen. Der Test dauert bis Ende September 2015, bis dahin sollen jährlich rund 1300 bis 1400 Gesuche bearbeitet werden.

Bis Ende Mai hat der Testbetrieb 789 Asylsuchende aus den Empfangs- und Verfahrenszentren nach dem Zufallsprinzip zugewiesen erhalten. Die Zusammensetzung nach Herkunftsländern entsprach der Durchmischung der neuen Gesuche in der ganzen Schweiz. 356 Verfahren wurden erledigt, dabei erhielten 44 Asylsuchende einen positiven Entscheid 63 Personen einen negativen Entscheid mit Wegweisung und es wurden 158 Dublin-Nichteintretensentscheide gefällt. 54 Personen wurden vorläufig aufgenommen, 52 Gesuche haben die Gesuchstellenden zurückgezogen. Werden die bisherigen Zahlen hochgerechnet auf 12 Monate, dürften in diesem Jahr 1500 Gesuche bearbeitet werden.

Beschleunigte Verfahren in drei Phasen

Die beschleunigten Verfahren bestehen aus drei Phasen: In der Vorbereitungsphase finden die Identifikationsmassnahmen (Abnahme der Fingerabdrücke, Vergleich mit bestehenden Datenbanken, Dokumentenprüfung), eine medizinische Sachverhaltsabklärung sowie eine erste Rechtsberatung statt. Die Gesuchstellenden werden über ihre Rechte und Pflichten im Verfahren aufgeklärt und sie erhalten eine erste Einschätzung über ihre Chancen auf Asyl. Während dieser maximal 21 Tage dauernden Phase sollen unbegründete Gesuche rasch entschieden werden.

In der anschliessenden Taktenphase wird das Asylgesuch vertieft geprüft und innert acht bis zehn Tagen entschieden, sofern es nicht weiterer Abklärungen bedarf. Bei Asylsuchenden mit negativem Entscheid wird unmittelbar nach dessen Eröffnung die Rückkehr vorbereitet (Vollzugsphase). Ein Ausreisegespräch klärt die Asylsuchenden über die Möglichkeit der Rückkehrhilfe auf. Bisher sind 43 Personen mit Rückkehrhilfe in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt.

Die Erfahrungen des BFM aus den ersten fünf Monaten zeigen, dass die beschleunigten Verfahren im Testbetrieb schnell und fair durchgeführt werden können; bei den bisher abgeschlossenen Verfahren konnten die vorgegebenen Fristen mehrheitlich eingehalten werden. Die Beschwerdequote ist mit rund zehn Prozent im Vergleich zu den ordentlichen Verfahren tief, was als Indiz dafür gelten kann, dass die Entscheide des BFM in der Summe Akzeptanz finden.

Wichtige Rolle der Rechtsvertretung

Dafür gibt es mehrere Gründe: Einerseits sind Rechtsberatung und -vertretung von Beginn weg in alle Verfahrensschritte involviert und deshalb umfassend über das einzelne Verfahren und die Fluchtgründe der Asylsuchenden informiert. Somit sind die Rechtsvertreterinnen und Rechtsvertreter in der Lage, den Asylentscheid und den Erfolg einer allfälligen Beschwerde besser einzuschätzen. Andererseits können sie bereits zum Entscheidentwurf Stellung beziehen, was die Akzeptanz der getroffenen Entscheide erhöhen dürfte.

Auch für die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller ist das neue Verfahren transparent und nachvollziehbar. Die Rechtsberatung klärt sie über das beschleunigte Verfahren sowie ihre Rechte und Pflichten auf und in ihren Rechtsvertretern haben sie während des ganzen Verfahrens dieselben Ansprechpartner. Schliesslich finden sämtliche Verfahrensschritte am selben Ort statt.

Der Testbetrieb hat die Aufgabe, die neuen Verfahren auf die Ziele der angestrebten Neustrukturierung des Asylbereichs hin zu optimieren. Die Ziele lauten:

  • Schutzbedürftige Menschen erhalten Schutz,
  • die Asylverfahren werden rasch und fair durchgeführt,
  • der Anreiz, offensichtlich unbegründete Gesuche einzureichen, wird gesenkt und
  • es gelingt, die Glaubwürdigkeit des Asylverfahrens zu steigern.

Eine erstes, vorläufiges Fazit nach fünf Monaten fällt positiv aus: Der Testbetrieb konnte die erwarteten Leistungen im beschleunigten Verfahren erbringen, die budgetierten Kosten konnten eingehalten werden. Das BFM lässt die Wirtschaftlichkeit der verbesserten Prozesse und die Wirksamkeit der beschleunigten Verfahren extern evaluieren. Die Zwischenergebnisse dieser Evaluationen werden Ende Jahr vorliegen.

Letzte Änderung 11.06.2014

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