Die internationale Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen bildet einen Teil des internationalen Zivilprozessrechts und umfasst im Wesentlichen die Zustellung von gerichtlichen und aussergerichtlichen Urkunden sowie die Beweisaufnahme.

Zur Rechtshilfe im weiteren Sinne zählen weitere behördliche Tätigkeiten zu Gunsten eines ausländischen Verfahrens wie die internationale unentgeltliche Rechtspflege, die Hilfe bei der Vollstreckung gewisser Entscheidungen, die Hilfe bei Kindesentführungen und die Rechtsanwendungshilfe.

Internationale Rechtshilfe bedeutet nicht, dass Privatpersonen bei rechtlichen Fragen mit internationalem Bezug Unterstützung erhalten. Insbesondere ist es nicht die Aufgabe des Bundesamtes für Justiz, Auskünfte über in- und ausländisches Recht oder über die Durchsetzung privatrechtlicher Forderungen im In- und Ausland zu erteilen.

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