Bewilligungspflichtige Waffen
Bewilligungspflichtige Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile erfordern einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch müssen Sie bei der kantonalen Behörde Ihres Wohnsitzkantons einreichen.
Hinweis: Im Kanton Zürich müssen die Gesuche bei den Wohnsitzgemeinden eingereicht werden.
Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbscheins (PDF, 143 kB, 25.06.2013)
Kantonale Waffenbüros (PDF, 336 kB, 18.06.2024)
Detaillierte Informationen zu den verschiedenen bewilligungspflichtigen Waffen finden Sie in folgenden Merkblättern:
- BAT Light (Schlagstock) der Firma iProtec (PDF, 425 kB, 10.03.2014)
- Tonfa (PDF, 39 kB, 11.07.2014)
- Schreckschuss- und Signalwaffen, die für den Umbau zu Feuerwaffen geeignet sind (PDF, 148 kB, 01.09.2020)
- Griffmodul Pistole SIG SAUER P250, P320, Beretta APX und vergleichbare Modelle (PDF, 293 kB, 01.09.2020)
Letzte Änderung 24.01.2022