Gesichtsbildabgleich

Wenn der Abgleich von Fingerabdrücken oder DNA nicht möglich ist, ist der Abgleich von Gesichtsbildern das einzige Instrument, um Täter zu identifizieren. Dies ist heute immer häufiger, zum Beispiel in Fällen von Pädokriminalität, Geldautomatensprengungen etc. Deshalb sind die Schweizer Strafverfolgungsbehörden bei Straftaten, zu denen Bilder gesichert werden konnten, darauf angewiesen, mittels Gesichtsbildabgleich weitere Ermittlungshinweise zu den beteiligten Personen zu erhalten.

Ein Gesichtsbildabgleichsystem ergänzt den klassischen Direktvergleich, der überwiegend manuell und somit zeitaufwendig ist. Die technologische Entwicklung verändert heute die Situation. Die Erfolgsquoten und die Zuverlässigkeit des Vergleichs von Gesichtsbildern sind deutlich besser geworden.

Neben den in der Schweiz bereits seit Langem praktizierten biometrischen Identifikationsmethoden – insbesondere der DNA-Analyse und der Daktyloskopie – soll die aktuell stetig sich weiterentwickelnde Methode der Gesichtsbildabgleichung eingesetzt werden. fedpol hat daher im Projekt AFIS2026 auch ein Modul für den Vergleich von Gesichtsbildern eingeplant, welches im Jahr 2026 eingeführt werden soll.  

Letzte Änderung 15.05.2023

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