fedpol ist die zuständige Behörde für die Erfüllung der Aufgaben nach dem Sprengstoff- und dem Vorläuferstoff-Gesetz, soweit diese Gesetze keine andere Stelle als zuständig bezeichnen. Innerhalb von fedpol ist die Zentralstelle Explosivstoffe (ZSE) federführend.
Die Einfuhr und die Herstellung von pyrotechnischen Gegenständen und Sprengmitteln und der Handel mit Produkten, die Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe enthalten, unterliegen einer strengen Kontrolle auf Bundesebene.
Für den Handel mit pyrotechnischen Gegenständen und Sprengmitteln sind die Kantone zuständig.
Ab dem 1. Januar 2023 wird der Verkauf von Produkten, die Vorläuferstoffe für Explosivstoffe enthalten, an Privatpersonen geregelt. Betroffen sind bestimmte Desinfektionsmittel (Wasserstoffperoxid), Düngemittel (Ammoniumnitrat), Zusatzstoffe für Treibstoffe (Nitromethan), und weitere Produkte.
Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe
Bundesamt für Polizei
Zentralstelle Explosivstoffe
Guisanplatz 1A
3003 Bern
Kontaktstelle für Vorläuferstoffe
- Verdachtsmeldungen : +41 58 460 52 10
E-Mail : chemicals@fedpol.admin.ch - Fachberatung : +41 58 460 53 70
E-Mail : info.precursor@fedpol.admin.ch
Kontaktstelle für Pyrotechnik oder Explosivstoffe
- Tel. : +41 58 462 40 00
E-Mail : zse@fedpol.admin.ch
Letzte Änderung 08.12.2022