Das Abkommen von Schengen, das seit 1985 besteht, fördert den freien Reiseverkehr durch eine Aufhebung der systematischen und verdachtsunabhängigen Personenkontrollen an den Binnengrenzen. Im Sinne einer Ausgleichsmassnahme und zur gleichzeitigen Stärkung der inneren Sicherheit der Schengen Staaten werden die Kontrollen an den Aussengrenzen des Schengen-Raums intensiviert. Zudem wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizei verstärkt. Kernstück ist hierbei das gemeinsame, elektronische Fahndungssystem, das Schengener Informationssystem SIS. Die nationale operative Zentralstelle hinter dem SIS ist das SIRENE-Büro, oder kurz SIRENE genannt, welches bei der Einsatzzentrale fedpol angegliedert ist.
Die Schweizer Stimmberechtigten haben das Assoziierungsabkommen von Schengen (SAA) am 5. Juni 2005 gutgeheissen. Am 1. März 2008 ist das SAA in Kraft getreten. Nach Anschluss der Schweiz ans SIS am 14. August 2008 sowie dem positiven Abschluss des Evaluationsverfahrens wird das Abkommen seit dem 12. Dezember 2008 formell angewandt, d.h. die Personenkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen wurden aufgehoben. Bei den Flughäfen erfolgte die Aufhebung der Personenkontrollen erst auf den nächsten Flugplanwechsel am 29. März 2009.
Dokumentation
Dokumente
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Bericht des Bundesrates (PDF, EDA)
Die volkswirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Schengen-Assoziierung der Schweiz
Letzte Änderung 27.02.2024