Kriminelle überschreiten Grenzen. Internationale Polizei-Zusammenarbeit ist deshalb unverzichtbar. Sie geniesst einen hohen Stellenwert und wird noch an Bedeutung gewinnen. Die Schweiz setzt seit Jahren auf internationale Polizei-Zusammenarbeit. Diese ruht auf folgenden drei Pfeilern:
- globale multilaterale Zusammenarbeit via INTERPOL,
- bilaterale Polizeikooperationsabkommen mit einzelnen Staaten,
- europäische multilaterale Zusammenarbeit via Europol.
Die Zusammenarbeit via INTERPOL und via Polizeiabkommen wird laufend vertieft. Der dritte Pfeiler, der europäische, wird durch das Schengen-Abkommen verstärkt, zu dem die Stimmberechtigten am 5. Juni 2005 ja sagten.
Anlauf- und Koordinationsstelle für die internationale Polizeikooperation ist das Bundesamt für Polizei (fedpol). Es unterstützt die Kontaktaufnahme zwischen den Polizei- und Strafverfolgungsbehörden der Kantone untereinander und mit denjenigen des Auslandes. Bei fedpol sind primär der Direktionsbereich Internationale Polizeikooperation mit der Einsatzzentrale fedpol sowie der Direktionsbereich Bundeskriminalpolizei mit der internationalen Zusammenarbeit betraut.
Internationale Strafrechtshilfe (BJ) und Polizeikooperation (fedpol) - Aufgabenabgrenzung per 1. Februar 2010
Für die internationale Strafrechtshilfe ist grundsätzlich das Bundesamt für Justiz (BJ) verantwortlich, in besonderen Fragestellungen kann jedoch auch fedpol zuständig sein.
Die Aufgabenabgrenzung zwischen den beiden Ämtern und Bereichen erfolgt ausschliesslich nach Massgabe des anwendbaren nationalen und internationalen Rechts und ist nicht immer einfach abzugrenzen. Ob beispielsweise eine Polizei- oder eine Justizbehörden zur Zusammenarbeit beiträgt, ist kein schlüssiges Kriterium für den Entscheid, ob es sich um Strafrechtshilfe oder polizeiliche Zusammenarbeit handelt.
Die Abgrenzungstabelle (siehe Rubrik: Dokumente) enthält deshalb abstrahierte Beispiele für typische Fälle und Dienstleistungen von Strafrechtshilfe und polizeilicher Zusammenarbeit. Dieses Hilfsmittel möge die Rechtsauslegung sowie die korrekte Zuordnung einer Anfrage zu einem der beiden Bereiche erleichtern bzw. unterstützen.
Rechtliche Grundlagen
Links
- Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, DEZA
- DVI, Disaster and Victim Identification Schweiz
- Mitteleuropäische Polizeiakademie, MEPA
- Europol
- EUR-Lex
- INTERPOL
- Stability Pact for South Eastern Europe
- Organization for Security an Co-Operation in Europe, OSCE
- United Nations
- UNODC, United Nations Office on Drugs and Crime
Letzte Änderung 21.06.2023