Die Polizei, die Grenzschutz- und die Migrationsbehörden können europaweit auf zahlreiche Informationssysteme zugreifen.
Das Schengener Informationssystem (SIS) enthält Informationen zu Personen, nach denen gefahndet wird, die vermisst werden oder gegen die eine Einreisesperre verhängt worden ist. Auch gestohlene Gegenstände und Fahrzeuge werden im SIS ausgeschrieben. | |
Im Visa-Informationssystem (VIS) werden Informationen zu Visa gespeichert, die von einem der Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellt worden sind. | |
EURODAC ist die Datenbank, in der Fingerabdrücke aller Asylbewerbenden und von illegal in den Schengen-Raum eingereisten Personen gespeichert werden. Ausserdem besteht eine Verbindung zum System nationaler Strafregister der EU-Mitgliedstaaten (ECRIS-TCN). |
Dank des Entry-Exit-Systems (EES) können die Schengen-Staaten genau feststellen, wann und wo Drittstaatsangehörige in den Schengen-Raum einreisen und diesen verlassen. | |
Im European Travel Information and Authorisation System (ETIAS) werden Angaben zu Einreisebewilligungen für Drittstaatsangehörige verzeichnet, die kein Visum benötigen. |
In den nächsten Jahren kommen weitere Systeme hinzu:
Derzeit sind diese Informationssysteme nicht untereinander verbunden. Jedes System muss separat abgefragt werden. Dank einer IT-Lösung (Interoperabilität) werden künftig all diese Systeme miteinander kommunizieren können.
Mit einem einzigen Mausklick alle sachdienlichen Angaben erhalten: Dies ist das Ziel der Interoperabilität. Dank Interoperabilität stehen die richtigen Informationen zur rechten Zeit der Polizei, den Grenzschutz- und den Migrationsbehörden zur Verfügung. Die Behörden erhalten ein vollständigeres Bild von der kontrollierten Person. Menschen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder ihre wahre Identität zu verschleiern versuchen, können leichter erkannt werden.
Die Zugriffsrechte zu den Informationssystemen werden nicht geändert, aber Interoperabilität bedeutet effizientere Polizei- und Grenzkontrollen und damit auch mehr Sicherheit. Sie trägt damit zur Bekämpfung von Kriminalität, Terrorismus und illegaler Migration bei.
Alexandre B. hält sich in der Schweiz auf. Er begeht mehrere Straftaten in verschiedenen Kantonen und ist im Strafregister wegen Drogenhandel verzeichnet. Der gebürtige Nigerianer wird in sein Heimatland zurückgeschickt. Gegen ihn wird eine Einreisesperre verhängt, die von der Schweiz im SIS eingetragen wird.
Einige Wochen später beantragt eine Person mit dem Namen Robert T. bei der finnischen Botschaft in Nigeria ein Schengen-Visum. Die Angestellte in der finnischen Botschaft gibt seine Identität und Fingerabdrücke in das VIS ein. Scheinbar ist alles okay! Robert T. erhält ein gültiges Schengen-Visum und fliegt nach Finnland. Nach seiner Ankunft in Finnland kann sich Robert T. frei im Schengen-Raum bewegen.
Robert T. und Alexandre B.? Das ist ein und dieselbe Person! Heute schlüpft er dank seiner falschen Identität durch die Maschen des Sicherheitsnetzes. Der Grund: Die verschiedenen Informationssysteme sind untereinander nicht verbunden und kommunizieren nicht miteinander.
In Zukunft können alle europäischen Informationssysteme über ein einziges Portal abgefragt werden (SIS, VIS, EURODAC, ETIAS, EES, ECRIS-TCN etc.). Alle Systeme sind untereinander verbunden. Die Polizei, die Grenzschutz- und die Migrationsbehörden erhalten je nach Zugangsautorisierung sofort alle sachdienlichen Informationen. Oder sie werden informiert, wenn ein Treffer im System erzielt worden ist. So kann die zuständige Behörde direkt nach der gesuchten Information gefragt werden.
Die Angestellte in der finnischen Botschaft gibt die Identität von Robert T. und seine Fingerabdrücke in das VIS ein. Die Daten werden mit den Angaben aus allen anderen Informationssystemen verglichen. Robert T. ist entlarvt! Die finnische Botschaft stellt kein Visum aus. Alexandre B. kann nicht wieder in den Schengen-Raum einreisen.
Heute können Kriminelle, gegen die die Schweiz eine Einreisesperre verhängt und in ihr Herkunftsland zurückgeschickt hat, dennoch in den Schengen-Raum einreisen, obschon die Einreisesperre im SIS ausgeschrieben worden ist: Wie? Sie legen sich einfach eine falsche Identität zu und beantragen bei der Botschaft eines anderen Landes ein Visum. Die im VIS gespeicherten Fingerabdrücke werden nämlich nicht mit jenen abgeglichen, die im SIS verzeichnet sind. Aber künftig können über ein gemeinsames Portal – das European Search Portal – alle Informationssysteme, so auch das SIS und das VIS, simultan abgefragt werden.
Die biometrischen Daten der kontrollierten Person werden zeitgleich mit den in anderen Informationssystemen verzeichneten Daten abgeglichen. Dies ermöglicht es, jemanden zu identifizieren, der bereits in verschiedenen Systemen unter falschen Identitäten verzeichnet ist oder Mehrfachidentitäten verwendet. Auf diese Weise können auch Kriminelle entlarvt werden.
Interoperabilität bedeutet effizientere Polizei- und Grenzkontrollen und damit auch mehr Sicherheit. Dies trägt zur Bekämpfung von Kriminalität, Terrorismus und illegaler Migration bei.
Letzte Änderung 17.09.2024