Als Verlust eines Ausweises gelten Diebstahl, Verlieren/Verlegen oder vollständige Zerstörung.
Haben Sie Ihren Ausweis in der Schweiz verloren?
Damit Sie einen neuen Ausweis erhalten, müssen Sie den Verlust zuerst auf einer Polizeistelle in der Schweiz melden. Die Polizei stellt Ihnen eine Verlustanzeige aus. Diese weisen Sie danach auf dem kantonalen Passbüro vor und beantragen dort einen neuen Ausweis.
Der gestohlene, verlorene oder verlegte Ausweis ist fortan ungültig. Seine Nummer wird national und international zur Fahndung ausgeschrieben. Sollten Sie ihn wiederfinden, dürfen Sie ihn nicht weiter benutzen.
Haben Sie Ihren Ausweis im Ausland verloren?
Melden Sie sich bei der lokalen Polizei. Mit der entsprechenden Verlustanzeige können Sie bei der schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung einen Ersatzausweis beantragen.
Reisen Sie mit einer Kopie der Personalienseite Ihres Ausweises. Sollte Ihr Ausweis abhandenkommen, können Sie der örtlichen Polizei die Nummer des Ausweises angeben.
Letzte Änderung 27.12.2023