Pass und Identitätskarte können Sie (auch als Kombi) in Ihrem Wohnsitzkanton online, telefonisch oder bei der Passstelle beantragen.
Benötigen Sie nur eine Identitätskarte, können Sie diese je nach Kanton bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder bei der kantonalen Passstelle beantragen.
Foto
Manche Kantone gestatten das Mitbringen einer digitalen Fotografie. Will die antragstellende Person diese Möglichkeit nutzen, so muss sie dies beim Antrag auf Ausstellung eines Ausweises mitteilen. Es hat keine Gebührenreduktion oder Entschädigung der antragstellenden Person für die Auslagen zur Folge.
Digitale Fotografie
Beantragen Sie die Identitätskarte bei Ihrer Wohnsitzgemeinde, benötigen Sie ein Papierfoto, das der Fotomustertafel entspricht. Es gibt Gemeinden, die ein digitales Foto akzeptieren oder vor Ort erstellen. Informieren Sie sich bei ihrer Gemeinde.
Fotomustertafel (PDF, 1 MB, 18.08.2014)
Besondere Bestimmungen für Kinder, Minderjährige und nicht-mündige Personen
Als sorgeberechtigte Person beantragen Sie für Kinder ab Geburt und für Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren einen eigenen Ausweis. Anhand des Fotos muss Ihr Kind zweifelsfrei identifiziert werden können.
Ab dem 7. Altersjahr unterschreiben Kinder und Jugendliche ihren Ausweis selber. Bis zum Alter von 12 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst.
Minderjährige und Personen unter umfassender Beistandschaft müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung auf der Wohnsitzgemeinde oder den ausstellenden Behörden erscheinen, um einen Ausweis zu beantragen.
Sind beide Eltern Inhaber der elterlichen Sorge, genügt für die Beantragung eines Ausweises die Unterschrift eines sorgeberechtigten Elternteils, wenn von der Zustimmung des anderen ausgegangen werden kann.
Letzte Änderung 12.06.2023