![finanzhilfe](/fedpol/de/home/kriminalitaet/menschenhandel/fh/_jcr_content/par/textimage/image.imagespooler.jpg/1673513198015/588.1000/finanzhilfe.png)
Die Verordnung über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel (Verordnung gegen Menschenhandel; SR 311.039.3) gestattet es fedpol und dem Bund, Organisationen und Projekte, die sich für die Bekämpfung von Menschenhandel engagieren – beispielsweise in der Opferhilfe –, finanziell zu unterstützen.
Weiterführende Informationen und Dokumentation zum Thema Bekämpfung von Menschenhandel finden sich unter:
Letzte Änderung 12.01.2023