"Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil"
Was ist Korruption?
In der Schweiz bezeichnet Korruption missbräuchliche Handlungsweisen durch Personen in Vertrauensstellungen – in der öffentlichen Verwaltung, der Politik, der Justiz, in national und international tätigen Unternehmen oder in nicht wirtschaftlich orientierten Organisationen (Vereinen, Stiftungen) – um einen ungerechtfertigten materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen.
Beispiele:
- Öffentlicher Bereich:
- - Eine Bundesbehörde vergibt freihändig einen Auftrag an ein Unternehmen, obwohl sie ihn ausschreiben müsste.
- - Ein Mitarbeiter eines öffentlichen Unternehmens akzeptiert ein grosszügiges Geschenk eines privaten Unternehmens. Dies gilt als Bestechung. Das Geschenk kann auch in Form von Vergünstigungen, Einladungen, Geld oder einer neuen Funktion oder Stellung erfolgen.
- Privatwirtschaft:
- Ein Schweizer Unternehmen zahlt einem ausländischen Unternehmen Geld, um es davon zu überzeugen sein Produkt auf den Markt zu bringen.
Für Unternehmen mit internationalem Geschäftsverkehr hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) die wichtigsten Informationen zur Vermeidung von Korruption zusammengestellt.
Der Bundesrat hat am 25. November 2020 die "Strategie des Bundesrats gegen die Korruption 2021-24" verabschiedet. Diese definiert die Ziele von der Prävention über die Strafverfolgung bis zur internationalen Zusammenarbeit. Sie zeigt Massnahmen auf, die sich direkt an die Bundesverwaltung richten und von dieser umgesetzt werden sollen.
Wie kann ich einen Korruptionsverdacht melden?
Auf der Whistleblowing-Plattform der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) können Sie Korruptionshandlungen in der Bundesverwaltung und in bundesnahen Organisationen anonym melden.
Wenn Sie eine Strafanzeige wegen Korruptionshandlungen in der Bundesverwaltung oder in bundesnahen Organisationen einreichen möchten, können Sie schriftlich Kontakt mit der Bundesanwaltschaft aufnehmen. Anonyme Meldungen sind auf diesem Weg nicht möglich.
Bei Korruptionshandlungen beim Bund ist fedpol für die polizeilichen Ermittlungen zuständig. Korruptionshandlungen können Sie schriftlich via Kontaktformular auch direkt bei fedpol melden. Anonyme Meldung sind auf diesem Weg nicht möglich.
Wenn Sie Hinweise auf Korruptionshandlungen in der Verwaltung eines Kantons, einer Stadt oder einer Gemeinde haben, wenden Sie sich bitte an eine kantonale oder städtische Ombuds-, Compliance- bzw. Whistleblowing-Stelle. Wenn Sie eine Strafanzeige machen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die Kantonspolizei oder die kantonale Staatsanwaltschaft.
Haben Sie als Privatperson, als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter innerhalb eines Schweizer Unternehmens Hinweise auf Korruptionshandlungen im Ausland, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Meldestelle oder Antikorruptionsbehörde, an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft im entsprechenden Staat. Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines Unternehmens empfehlen wir Ihnen, vorher Rücksprache mit der Schweizer Botschaft im entsprechenden Land zu nehmen
Haben Sie Hinweise auf Korruptionshandlungen betreffend Projekte des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA bzw. der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA , wenden Sie sich bitte an das Compliance Office EDA.
Letzte Änderung 14.03.2023