Informationen zum Datenverarbeitungssystem goAML bei MROS

Die Meldestelle für Geldwäscherei MROS hat per 1. Januar 2020 mit goAML ein System zur Entgegennahme und Bearbeitung von Verdachtsmeldungen eingeführt, welches das Einreichen der Meldungen über ein Online-Portal erlaubt.

Was ändert sich mit goAML und welches sind die Vorteile?

  • Verdachtsmeldungen, deren Beilagen sowie Zusatzinformationen werden online erfasst und eingereicht.
  • Die auf Anfrage der MROS einzureichenden Dokumente werden nicht mehr gefaxt oder per Post übermittelt, sondern sind via Online-Portal zu übersenden.
  • Den Finanzintermediären stehen zur Erfassung von Verdachtsmeldungen folgende drei Möglichkeiten zur Verfügung:
    • Vollständig manuell: Erfassung im Online-Formular;
    • Vollständig automatisiert: Verdachtsmeldungen können als XML-Datei hochgeladen werden;
    • Halbautomatisiert: Erfassung im Online-Formular, wobei die involvierten Transaktionen mittels XML-Datei in die Verdachtsmeldung integriert werden.

Wie kann man sich für goAML registrieren?

Um Verdachtsmeldungen in goAML erfassen zu können, ist eine vorgängige Registrierung in goAML erforderlich. Diese Registrierung kann jederzeit über die Registrierungsseite vollzogen werden. Unter dem Reiter «Dokumente» ist hierzu ein Informationsblatt mit dem Titel «Schritt für Schritt Anleitung zu Ihrer goAML Registrierung» abgelegt.

Ist es möglich, goAML zu testen?

Unter dem Reiter «Links» steht eine Testversion von goAML zur Verfügung.

Sie finden zudem unter dem Reiter «Dokumente» ein detailliertes Benutzerhandbuch vor, welches Ihnen den Einstieg mit goAML vereinfachen wird.

Bitte erfassen Sie im Testsystem keine reellen Kundendaten.

Was muss ich bei der Erfassung und Übermittlung von Verdachtsmeldungen via goAML berücksichtigen?

Finanzintermediäre können ihre Verdachtsmeldungen in goAML wie unter dem Abschnitt «Was ändert sich mit goAML und welches sind die Vorteile?» beschrieben erfassen  und anschliessend der MROS übermitteln.

Folgende wichtige Punkte gilt es dabei generell zu beachten:

  • Pro Verdachtsmeldung dürfen maximal 100 verdächtige Transaktionen erfasst und übermittelt werden;
  • Besteht die Absicht, in Ausnahmefällen mehr als 100 Transaktionen mit einer Verdachtsmeldung zu übermitteln, hat der meldende Finanzintermediär das genaue Vorgehen vorgängig mit MROS abzusprechen;
  • Wertschriftentransaktionen können im XML-Format oder in einer Excel-Tabelle übermittelt werden;
  • Für die gemeldeten (verdächtigen) Transaktionen sind die Konto- und Depotauszüge des verdächtigen Zeitraumes in PDF als Beilage zu übermitteln;
  • Werden mehrere Geschäftsbeziehungen gemeldet, so ist pro gemeldete(s) Beziehung/Konto mindestens eine (verdächtige) BiParty-Transaktion zu erfassen;
  • Weitere Konten und/oder Depots der gemeldeten Geschäftsbeziehung(en) sowie zusätzliche Informationen betreffend natürlichen oder juristischen Personen können mittels sogenannter MultiParty-Transaktion erfasst werden;
  • Für alle gegenständlichen Konten sowie Wertschriftendepots einer gemeldeten Geschäftsbeziehung ist eine Vermögensübersicht in PDF als Beilage zu übermitteln;
  • Wird hingegen ein einziges Konto und nicht die gesamte Geschäftsbeziehung gemeldet, genügt ein entsprechender Kontoauszug, auf welchem der aktuelle Saldo ersichtlich ist;
  • Zusätzliche Dokumente wie Eröffnungsunterlagen, KYC, allfällige Medienberichte etc. sind ebenfalls als Beilage zu übermitteln;
  • Alle Beilagen müssen grundsätzlich im OCR-Format (Zeichenerkennungs-System) übermittelt werden;
  • Nicht akzeptiert werden Verdachtsmeldungen, welche vorgängig in Papierformat verfasst sowie anschliessend eingescannt und als PDF mittels Message Board in goAML übermittelt wurden.

Weitergehende Informationen und Tipps zur Handhabung von goAML können den unter dem Reiter «Dokumente» abgelegten «Fact Sheet Web-Reports» sowie «Anpassung der Praxis für Meldungen via goAML gültig ab 01.04.2021 (Version 2.0)» entnommen werden. Den Benutzern steht zudem ebenfalls ein Handbuch mit ausführlichen Informationen zur Verfügung.

Wie muss ich ab dem 1.1.2023 vorgehen, um eine Abbruchsmitteilung gemäss Art. 9b GwG einzureichen?

Ab dem 1. Januar 2023 können Finanzintermediäre unter bestimmten Voraussetzungen eine Geschäftsbeziehung, die Gegenstand einer Verdachtsmeldung war – unabhängig davon, ob diese auf der Grundlage von Art. 9 Abs. 1 lit. a GwG oder Art. 305ter Abs. 2 des Strafgesetzbuches (StGB) erfolgte – nach Ablauf einer Frist von 40 Arbeitstagen ab dem auf der Empfangsbestätigung vermerkten Eingangsdatum der Verdachtsmeldung abbrechen (neuer Art. 9b GwG).

Die Finanzintermediäre müssen die MROS jedoch unverzüglich informieren, wenn sie eine Geschäftsbeziehung abgebrochen haben, die zuvor der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) gemeldet wurde. Es sei an dieser Stelle daran erinnert, dass diese Bestimmung nicht für Geschäftsbeziehungen gilt, die in Verdachtsmeldungen gemeldet wurden, deren Informationen an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet wurden.

Der Inhalt solcher Meldungen über den Abbruch einer Geschäftsbeziehung wird in Art. 3 Abs. 1bis MGwV festgelegt.

Wenn sie auf elektronischem Weg erfolgt, muss diese Meldung über den Abbruch einer Geschäftsbeziehung mittels eines neuen Report-Typs (CANCL/CANCT) erfolgen, der im Menü "Neue Meldungen" ausgewählt wird und die Informationen über die abgebrochene Geschäftsbeziehung strukturiert übermittelt (Referenz der Meldung, betroffene Konten, Datum des Abbruchs etc.).

Als Übergangslösung und bis zum Ablauf der Frist für die Umsetzung von goAML Version 5 durch die Finanzintermediäre kann diese Meldung über den Abbruch einer Geschäftsbeziehung jedoch auch mittels einer Nachricht erfolgen, die über das Message Board des goAML-Webportals übermittelt wird.

Entsprechende Anleitungen mit detaillierten Informationen finden Sie unter dem Reiter "Dokumente", namentlich sind dies «Anleitung für Abbruchsmitteilung gemäss Art. 9b GwG – Nachricht via Message Board» und «Vorgehen bei Abbruch einer Geschäftsbeziehung gemäss Art. 9b GwG – Erfassung Report CANCL/CANCT».

Letzte Änderung 07.12.2022

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https://www.fedpol.admin.ch/content/fedpol/de/home/kriminalitaet/geldwaescherei/meldung.html