Über uns
Die ESBK ist Aufsichtsbehörde über die Spielbanken und überwacht die Einhaltung der spielbankenrechtlichen Vorschriften und der Konzessionsbestimmungen.
Sie ist ausserdem zuständige Behörde für die Veranlagung und den Bezug der Spielbankenabgabe.
Eine weitere Aufgabe der ESBK ist es, bei Geldspielen die Abgrenzung zwischen Glücks- und Geschicklichkeitsspielen vorzunehmen. Die ESBK entscheidet auch darüber, ob Spiele unter das Spielbankengesetz fallen.
Ihr obliegt zudem die Verfolgung des illegalen Glücksspiels.
nach oben Letzte Änderung 27.08.2014
Kontakt
Eidgenössische Spielbankenkommission
Eigerplatz 1
CH-3003 Bern
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