Zugangssperren

Casinospiele wie Roulette oder Poker können von den Schweizer Spielbanken online angeboten werden. Allerdings müssen die Spielbanken für das Online-Spielangebot eine Konzessionserweiterung beim Bundesrat und eine Bewilligung bei der ESBK beantragen.

Hier ist ein Überblick der zugelassenen Online-Casinos:

Die Bekämpfung des illegalen Geldspiels ist im Geldspielgesetz (BGS) festgehalten. Gemäss Gesetz muss der Zugang zu Online-Geldspielangeboten gesperrt werden, wenn diese in der Schweiz ohne Bewilligung angeboten werden oder der Betreiber dieser Angebote seinen Sitz im Ausland hat oder diesen verheimlicht. Die ESBK veröffentlicht regelmässig eine Liste der Spielbanken-Angebote, zu denen der Zugang gesperrt ist. Die Internetanbieter in der Schweiz müssen diese Sperren durchsetzen, indem sie den Zugriff auf die betreffende Website aus der Schweiz technisch verhindern.

Schweizer Spielende, die auf nicht konzessionierten Websites spielen, machen sich nach dem Geldspielgesetz nicht strafbar. Sie tun dies jedoch auf eigene Gefahr.

Die Liste der gesperrten Online-Geldspielangebote wird regelmässig aktualisiert und im Bundesblatt publiziert.  

Aktualisierungen der Sperrliste

 

Die Liste der gesperrten Geldspielangebote, die in den Zuständigkeitsbereich der Interkantonalen Behörde (Gespa) fallen, können unter folgendem Link eingesehen werden:

Bei Unsicherheiten, ob Online-Spielangebote in der Schweiz zugelassen sind, können Hinweise mit folgendem Formular bei der ESBK zur Prüfung eingereicht werden:

Letzte Änderung 22.02.2024

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