Die Bekämpfung des illegalen Geldspiels ist eine der Prioritäten des Geldspielgesetzes (BGS). Da das legale Angebot hohe Anforderungen erfüllen muss, ist es unerlässlich, dass Spieler nicht einfach auf nicht autorisierte Online-Glücksspielangebote zugreifen können.
Artikel 86 Absatz 1 des Geldspielgesetzes legt fest "Der Zugang zu online durchgeführten Geldspielen ist zu sperren, wenn die Spielangebote in der Schweiz nicht bewilligt sind". Die Bestimmungen über die Einschränkung des Zugangs zu in der Schweiz nicht bewilligten Online-Spielangeboten sind am 1. Juli 2019 in Kraft getreten.
Seit dem Inkrafttreten dieser Bestimmungen hat die ESBK begonnen, nicht bewilligte Online-Geldspielangebote zu prüfen. Sie veröffentlich und aktualisiert auf ihrer Webseite eine Liste von Geldspielen, deren Zugang gesperrt ist (Sperrliste) mittels eines Verweises im Bundesblatt.
Archiv
- Sperrliste vom 3. September 2019 (PDF, 217 kB, 03.09.2019)
- Sperrliste vom 15. Oktober 2019 (PDF, 213 kB, 15.10.2019)
- Sperrliste vom 26. November 2019 (PDF, 284 kB, 26.11.2019)
- Sperrliste vom 28. Januar 2020 (PDF, 98 kB, 28.01.2020)
- Sperrliste vom 17. März 2020 (PDF, 96 kB, 17.03.2020)
- Sperrliste vom 19. Mai 2020 (PDF, 101 kB, 19.05.2020)
- Sperrliste vom 18. August 2020 (PDF, 100 kB, 18.08.2020)
- Sperrliste vom 6. Oktober 2020 (PDF, 102 kB, 06.10.2020)
Die Liste der gesperrten Geldspielangebote, die in den Zuständigkeitsbereich der Interkantonalen Behörde (Gespa) fallen, können unter folgendem Link eingesehen werden:
Letzte Änderung 17.12.2020