Die Strafbestimmungen haben den Zweck, die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen zu gewährleisten. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung der illegalen Spiele. Die von der ESBK verfolgten und beurteilten Straftaten beziehen sich insbesondere auf den Bereich ausserhalb der legalen Spielbanken, um die dort verbotenen Spielbankenspiele zu ahnden.
Wer Spielbankenspiele ohne Erlaubnis anbietet, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen (Art. 130 BGS). Die ESBK wendet bei der Verfolgung der illegal angebotenen Spielbankenspiele das Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) an.
-
Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz), Art. 130
(BGS, SR 935.51)
-
Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht
(VStrR, SR 313.0)
Letzte Änderung 07.10.2024