Neues Geldspielgesetz (BGS)

Seit dem 1. Januar 2019 sind das Geldspielgesetz (BGS) und die dazugehörigen Verordnungen in Kraft. Das BGS löst das Spielbankengesetz vom 18. Dezember 1998 sowie das Lotteriegesetz vom 8. Juni 1923 ab. Mit dem BGS werden die folgenden vier Hauptziele angestrebt (Art. 2 BGS):

  • Die Bevölkerung soll angemessen vor den Gefahren geschützt werden, die von den Geldspielen ausgehen; dazu zählt insbesondere die Gefahr vor exzessivem Geldspiel;
     
  • Die Geldspiele sollen sicher und transparent durchgeführt werden;
     
  • Die Reingewinne aus Lotterien und Sportwetten sollen vollumfänglich und in transparenter Weise für gemeinnützige Zwecke verwendet werden;
     
  • Ein Teil der Bruttospielerträge der Spielbanken wird zugunsten der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung verwendet.

Das BGS erlaubt neu die bisher verbotene Durchführung von Online-Spielbankenspielen. Die konzessionierten Spielbanken können um eine Erweiterung ihrer Konzession ersuchen.  

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Letzte Änderung 14.07.2020

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