Die Schweiz in der Welt

Staaten entscheiden souverän, wie sie die Migration auf ihrem Territorium regeln (domaine réservé). Die Schweiz ist somit vom Willen anderer Staaten abhängig, mit ihr in einem bestimmten Migrationsbereich zusammenzuarbeiten. Während die Herkunftsstaaten hauptsächlich an regulären Migrationswegen und die Transitstaaten vorrangig an der Entlastung ihrer Infrastruktur interessiert sind, haben die Zielstaaten zunächst oft ein Interesse daran, Rückübernahmeabkommen abzuschliessen und die irreguläre Migration einzudämmen. Die Migrationsaussenpolitik versucht einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen migrationspolitischen Interessen der Staaten zu finden.

Die Migrationsaussenpolitik der Schweiz beinhaltet sowohl multilaterale wie auch bilaterale Migrationszusammenarbeit. Im multilateralen Bereich engagiert sie sich in internationalen Organisationen, Gremien und Foren, wo sie zusammen mit anderen Staaten migrationspolitische Perspektiven und Lösungsansätze entwickelt. Im bilateralen Bereich schliesst sie gezielte Abkommen mit einem Herkunfts- oder Transitstaat ab, die eine konkrete zwischenstaatliche Zusammenarbeit im Migrationsbereich regeln.

Als Grundlage für die aussenpolitischen Aktivitäten der Schweiz im Migrationsbereich dient der Bericht des Bundesrates über die internationale Migrationszusammenarbeit (2011). Darin sind drei Grundsätze definiert, auf der die Schweizer Migrationsaussenpolitik basieren muss:

  • Ganzheitlicher Ansatz: Die Migration ist als globales Phänomen zu betrachten, das sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich bringt.
  • Partnerschaftlicher Ansatz: Die Herausforderungen und Chancen werden in Zusammenarbeit mit den Herkunfts-, Transit- und Zielländern angegangen.
  • Whole-of-Government-Ansatz: Die Migrationsaussenpolitik wird mit einem kohärenten Einsatz der innen- und aussenpolitischen Instrumente sowie in enger interdepartementalen Abstimmung angegangen.

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Letzte Änderung 24.06.2024

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