Die freie Partnerwahl ist ein Menschenrecht. Die EKA spricht sich dafür aus, dass dieses Recht für alle in der Schweiz lebenden Personen Gültigkeit haben muss. Erzwungene Heiraten sind zu verurteilen, und bei arrangierten Ehen ist darauf zu achten, dass den Brautleuten die Möglichkeit eingeräumt wird, «Nein» zu sagen, ohne mit Sanktionen rechnen zu müssen. Von erzwungener oder arrangierter Heirat Bedrohte und Betroffene müssen sich professionell beraten und unterstützen lassen können. Zentral dabei ist, dass sowohl junge Menschen als auch deren Eltern über die Rechtslage in der Schweiz informiert sind.
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Letzte Änderung 19.12.2007