Nationale Menschenrechtsinstitution: Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution MRIG

Bereits im Jahr 1993 – dem Jahr der Verabschiedung der Pariser Prinzipien – hatte die Schweiz im Rahmen der internationalen Menschenrechtskonferenz in Wien ein klares Bekenntnis zur Idee nationaler Menschenrechtsinstitutionen abgegeben. Die EKM begrüsst den Entscheid des Bundesrats, eine Nationale Menschenrechtsinstitution zu schaffen. Grundsätzlich begrüsst sie auch den Vorentwurf des diesbezüglichen Bundesgesetzes. In einigen Punkten sieht die EKM jedoch Optimierungsbedarf:

Grundsätzlich orientiert sich die EKM am Ziel einer nationalen Menschenrechtsinstitution welche die Vorgaben der Pariser Prinzipien vollumfänglich erfüllt. Sie wünscht deshalb ausdrücklich eine institutionelle Lösung, welche die Unabhängigkeit garantiert.

Die EKM vermisst ein möglichst breit gefasstes Mandat, wie dies übrigens auch die Pariser Prinzipien vorsehen. Eine unabhängige nationale Menschenrechtsorganisation sollte sowohl in Bezug auf die Infrastrukturen als auch hinsichtlich der Betriebskosten mit Bundesgeldern finanziert werden. Im Sinne der Pariser Prinzipien sollte im Gesetz zudem festgelegt werden, dass die Menschenrechte nicht nur gefördert, sondern auch geschützt werden.

Letzte Änderung 14.09.2017

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