Biometrischer Ausländerausweis: Vorschlag zur Erweiterung des Empfängerkreises

Die unter das Schengen-Abkommen fallende Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 führt dazu, dass die Schweiz seit dem 24. Januar 2011 für die Mehrheit der Drittstaatsangehörigen einen Ausländerausweis ausstellt, der mit einem Chip versehen ist, der biometrische Daten enthält. Gemäss Verordnung steht es der Schweiz frei, den Kreis der Personen mit biometrischem Ausländerausweis auf weitere Gruppen von Drittstaatsangehörigen zu erweitern. Das Bundesamt für Migration BFM schlägt nun vor, den Empfängerkreis von biometrischen Ausländerausweisen auszudehnen. Dafür muss die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit VZAE revidiert werden. Von der Änderung betroffen sind 20‘000-30‘000 in der Schweiz lebende Drittstaatsangehörige, die Familienmitglieder von EU-/EFTA-Bürgern sind.

Aus der Sicht der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen EKM sollen für alle, die rechtmässig in der Schweiz leben und arbeiten, wo immer möglich die gleichen Regeln gelten. Sie stellt sich auf den Standpunkt, dass Ausländerausweise für alle Personen mit demselben Status gleich teuer sein sollten, einerlei, ob es sich um biometrische oder nichtbiometrische Ausweise handelt. Auch ist sie der Ansicht, dass die Gültigkeitsdauer des Ausweises für jeden Status gleich sein sollte, unabhängig davon, ob dieser Status an eine Person verliehen ist, die unter das FZA fällt oder um eine Person, die unter das AuG fällt.

Das BFM arbeitet mit den Revisionen des Asyl-, des Ausländer- und des Bürgerrechtsgesetzes und mit deren Umsetzung an drei grossen „Baustellen“. In den Augen der EKM lässt sich der Aufwand für eine partielle Erweiterung des Empfängerkreises von biometrischen Ausländerausweisen zum jetzigen Zeitpunkt nicht rechtfertigen. Sie empfiehlt dem BFM, sich die nötige Zeit zu nehmen und gleichzeitig – als Alternative zum Dokument in Papierform und als Ergänzung des biometrischen Ausländerausweises – die Ausstellung eines Dokuments in Form einer nicht biometrischen Karte für EU/EFTA-Bürger und für Drittstaatsangehörige mit einem Status G, N, F, S oder Ci zu prüfen. Ein solches Projekt müsste längerfristig geplant sein; es lässt sich nicht bis November 2013 umsetzen.

Letzte Änderung 26.06.2013

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