Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt"

Amtliche Endergebnisse


  • Stimmbeteiligung: 47,04 %
  • Total Stimmen: 2 560 809
  • Ja: 1 299 129 (50,7 %)
  • Nein: 1 261 680 (49,3 %)
  • Stände Ja: 8 1/2
  • Stände Nein: 12 5/2

Ergebnisse im Detail

Medienkonferenz vom 29. November 2020


Unten finden Sie die Informationen zur Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt", die das EJPD vor der Abstimmung vom 29. November 2020 online veröffentlicht hatte.

Videos

TV-Statement

Bundesrätin Karin Keller-Sutter

Erklärvideo

6. Oktober 2020

Medienkonferenz, 6. Oktober 2020

Bundesrat und Parlament wollen keinen Alleingang der Schweiz

Die Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt" verlangt für Schweizer Unternehmen verbindlichere Regeln zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards im Ausland. Insbesondere sollen Schweizer Unternehmen künftig nicht mehr nur für eigenes Fehlverhalten haften, sondern auch für Fehlverhalten der von ihnen kontrollierten Unternehmen. Dies betrifft vor allem Tochterunternehmen oder wirtschaftlich abhängige Zulieferer im Ausland, die heute ebenfalls eigenständig und in der Regel nach dem Recht vor Ort haften. Mit diesem internationalen Alleingang gefährdet die Initiative Wohlstand und Arbeitsplätze in der Schweiz und im Ausland. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative deshalb ab.

Schädlich für die Wirtschaft

Für den Bundesrat und das Parlament gehen vor allem die neuen Haftungsregeln zu weit. Kein Land kennt derart weitgehende Haftungsregeln für seine Unternehmen, wie sie die Initiative verlangt. Mit diesem internationalen Alleingang schwächt die Initiative den Wirtschaftsstandort Schweiz. Zudem können Unternehmen die Regulierung umgehen, indem sie die Schweiz verlassen. Die Initiative will einzelne Konzerne treffen, sie auferlegt aber auch all jenen Unternehmen neue Pflichten, die sich heute schon verantwortungsvoll verhalten und setzt auch diese potenziellen Klagen aus. Reduzieren Schweizer Unternehmen in der Folge ihre Geschäftstätigkeit in Schwellen- und Entwicklungsländern, würden den betroffenen Ländern wichtige Ressourcen in Form von Investitionen und Know-how entzogen.

International abgestimmt statt Alleingang der Schweiz

Bundesrat und Parlament erwarten von Schweizer Unternehmen, dass sie Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland einhalten. Sie wollen dies jedoch mit einem international koordinierten Vorgehen sicherstellen. Ein Alleingang der Schweiz wäre schädlich und kontraproduktiv. Deshalb hat das Parlament einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet. Auch dieser sieht neue Pflichten zur Berichterstattung und Sorgfaltsprüfung vor. Diese sind jedoch international abstimmt. Der Bundesrat unterstützt den Gegenvorschlag. Er tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird und er nicht mit einem Referendum erfolgreich bekämpft wird.

Vorzüge des indirekten Gegenvorschlags

Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt"

Die grosse Mehrheit der Schweizer Unternehmen verhält sich auch im Ausland verantwortungsvoll. Zudem leisten sie einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung auch von Entwicklungsländern. Trotzdem will auch der Gegenvorschlag Mensch und Umwelt noch besser schützen. Er verzichtet jedoch auf die schädlichen Elemente der Initiative und auf einen Alleingang der Schweiz. Er basiert auf den bereits bestehenden Haftungsregeln, wonach jedes Unternehmen für Schäden selber und grundsätzlich nach dem Recht vor Ort haftet, sowie auf neuen Transparenz- und Sorgfaltsprüfungspflichten. Missachten Unternehmen die Vorschriften zur Transparenz und zur Berichterstattung über die Sorgfaltsprüfung, sieht der Gegenvorschlag zudem eine Busse vor.

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Letzte Änderung 29.11.2020

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