Es gibt aus Sicht von Bundesrat und Parlament keinen Grund, gleich- und verschiedengeschlechtliche Lebenspartnerschaften unterschiedlich zu behandeln. Gleichgeschlechtliche Paare sollen deshalb heiraten dürfen, wenn sie das wollen. Es ist nicht am Staat, den Menschen vorzuschreiben, wie sie ihr Privat- und Familienleben zu gestalten haben.
Damit soll die heutige Ungleichbehandlung beseitigt werden. Alle Paare sollen die gleichen Rechte und Pflichten haben, wenn sie heiraten. Die Vorlage trägt einem Bedürfnis vieler Menschen Rechnung. Für die Ehe zwischen Frau und Mann ändert sich nichts.
Die eingetragene Partnerschaft ist der Ehe ähnlich, aber nicht gleichgestellt. Neben symbolischen gibt es auch rechtliche Unterschiede. Diese bestehen vor allem bei der Einbürgerung, im Bereich der Fortpflanzungsmedizin und bei der Adoption.
Nach der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare können keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr geschlossen werden. Paare, die bereits in einer eingetragenen Partnerschaft leben, können diese weiterführen oder durch eine gemeinsame Erklärung beim Zivilstandsamt in eine Ehe umwandeln.
Wer in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, darf schon heute das Kind des Partners oder der Partnerin adoptieren. Ein Kind gemeinsam zu adoptieren, ist dagegen nicht möglich, diese Möglichkeit ist Ehepaaren vorbehalten. Mit der Öffnung der Ehe hätten neu auch gleichgeschlechtliche Paare Zugang zur gemeinschaftlichen Adoption.
Dazu gibt es unterschiedliche Expertenmeinungen. Sowohl der Bundesrat als auch das Parlament haben sich mit dieser Frage intensiv auseinandergesetzt: Gutachten wurden eingeholt und Experten angehört. Bundesrat und Parlament sind zum Schluss gekommen, dass die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare keine Verfassungsänderung erfordert. Sie haben also diese Öffnung auf Gesetzesstufe umgesetzt. Die Verfassung definiert die Ehe nicht als Verbindung zwischen Frau und Mann.
Nein. Die Vorlage sieht keine weiteren Anpassungen beim Zugang zur Fortpflanzungsmedizin vor. Die anonyme Samenspende, die Eizellenspende und die Leihmutterschaft bleiben für alle Paare verboten. So haben alle Ehepaare, auch gleichgeschlechtliche, im Bereich der Fortpflanzungsmedizin gleiche Rechte. Allfällige Anpassungen in diesem Bereich müssten im Rahmen der üblichen demokratischen Prozesse entschieden werden.
Nein, bereits heute wachsen Kinder in Haushalten mit einem gleichgeschlechtlichen Paar auf (Experten schätzen, dass es in der Schweiz mehrere Tausend Kinder sind). Studien zeigen, dass sich diese Konstellation nicht nachteilig auf die Entwicklung der Kinder aus auswirkt. Welche Zuwendung und Fürsorge Eltern ihren Kindern zukommen lassen, ist keine Frage der Familienform oder des Geschlechts.
Letzte Änderung 21.06.2021