Das EJPD - im Dienste der Sicherheit
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ist thematisch breit gefächert. Es befasst sich mit gesellschaftspolitischen Themen wie dem Zusammenleben von Menschen schweizerischer und ausländischer Nationalität, Asylfragen, der Inneren Sicherheit oder Bekämpfung von Kriminalität. Das Zivilstandswesen oder Bürgerrechtsfragen gehören ebenso zum Aufgabenkreis des EJPD wie die Aufsicht über das Glücksspiel oder die Erarbeitung von Grundlagen und Mitteln zur internationalen Justiz- und Polizeizusammenarbeit.

© EJPD / Keystone / Alessandro della Valle
Das Generalsekretariat ist die Stabstelle der Departementsvorsteherin.
Das Generalsekretariat schafft für die Chefin des EJPD, Bundesrätin Keller-Sutter, günstige Voraussetzungen, die es ihr erlauben, ihre Aufgaben als Departementsvorsteherin, als Regierungsmitglied und als wichtige Informationsträgerin gegenüber der Öffentlichkeit zu erfüllen. Hier werden die Entscheidungsgrundlagen für Bundesrats-, Parlaments- und andere wichtige Geschäfte bereitgestellt, Tätigkeiten des Departements initiiert, geplant und koordiniert, wie auch die zur Verfügung stehenden Mittel bewirtschaftet.
Das Generalsekretariat unterstützt die Verwaltungseinheiten des Departements bei der Planung und bei der Erreichung der Ziele sowie bei der Erfüllung von Aufträgen. Für die anderen Departemente, die Bundeskanzlei, das Parlament und die Kantone ist das Generalsekretariat die zentrale Anlauf-, Auskunfts- und Koordinationsstelle.
Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF)
Um schwere Verbrechen aufzuklären, haben die Strafbehörden von Bund und Kantonen die Möglichkeit, Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs anzuordnen. Seit 1. Januar 1998 ist der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) für die Umsetzung dieser Massnahmen zuständig; gleichzeitig stellt er sicher, dass die geltenden Vorgaben eingehalten werden. Er holt bei den Anbieterinnen von Fernmeldediensten die Daten ein, die von den Strafbehörden angefordert werden, und übergibt diese den Ermittlern zur Auswertung und Analyse. Schwerpunktmässig ist der Dienst ÜPF mit der Umsetzung des Programms Fernmeldeüberwachung (FMÜ) gefordert und gleichzeitig gilt es, insbondere auch die Finanzierung des Dienstes ÜPF zusammen mit der Arbeitsgruppe Finanzierung FMÜ auf neue, stabilere Beine zu stellen.
Bundesamt für Justiz BJ

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Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet Erlasse auf den Gebieten des Zivilrechts, des Strafrechts, des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, des internationalen Privatrechts sowie in gewissen Bereichen des Staats- und Verwaltungsrechts. Aktuell ist es zum Beispiel zuständig für die Schaffung der Rechtsgrundlagen für eine staatliche elektronische Identität. Im Zivil- und Strafrecht hat es Massnahmen erarbeitet, mit denen gewaltbetroffene Personen besser geschützt werden. Anfang 2022 ist etwa die Bestimmung über die elektronische Überwachung von zivilrechtlichen Rayon- oder Kontaktverboten in Kraft getreten.
Staatssekretariat für Migration (SEM)

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Das Staatssekretariat für Migration (SEM) stellt sicher, dass die Asylverfahren rasch und fair durchgeführt und die Asylsuchenden in den Asylzentren des Bundes menschenwürdig und situationsgerecht untergebracht werden. Die Wegweisung von Personen, die kein Anrecht auf einen Aufenthalt in der Schweiz haben, soll konsequent vollzogen werden, um die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der Schweizer Asylpolitik zu gewährleisten. Migrationspolitik lässt sich nur im Rahmen internationaler Zusammenarbeit gestalten. Das SEM arbeitet eng mit seinen europäischen Partnern zusammen, um gemeinsame Ziele zu erreichen. Gleichzeitig pflegt es den Dialog und die Kooperation mit Herkunfts- und Transitstaaten. Migrationspartnerschaften und –abkommen geben hier den Rahmen vor.
Bundesamt für Polizei (fedpol)

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Die Kriminalität ist ein Spiegelbild der Gesellschaft: Sie ist global, digital und vernetzt. Sie kennt keine Grenzen. Heute hat die überwiegende Mehrheit der in der Schweiz begangenen Straftaten einen internationalen Bezug. Kriminelle benutzen moderne Technologien und passen sich rasch neuen Lagen an. Angesichts der länderübergreifenden Kriminalität muss die Antwort der Polizei global und mehrdimensional sein – nicht nur auf Repression ausgerichtet, sondern auch auf Prävention und Kooperation. Und zwar auf nationaler und internationaler Ebene. Im Zentrum der Kooperation steht der Informationsaustausch. Für das Bundesamt für Polizei (fedpol) hat die Bekämpfung jeglicher Form des Terrorismus, krimineller Organisationen wie der italienischen Mafia und der grenzüberschreitenden Kriminalität Priorität. Der Fokus liegt auf der Vernetzung der polizeilichen Systeme für einen verbesserten Informationsaustausch.
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE)
Das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ist das Eidgenössische Kompetenzzentrum für Patente, Marken, Herkunftsangaben, Design und das Urheberrecht. Einzelpersonen und Unternehmen registrieren ihre Innovationen und Kreationen beim IGE und schützen sie damit gegen Nachahmer. Dazu informiert das Institut die Öffentlichkeit über die Möglichkeiten der Schutzrechte. In allen Bereichen des Geistigen Eigentums erfüllt das IGE einen politischen Auftrag: Es bereitet die Gesetzgebung vor, berät die Bundesbehörden und vertritt die Schweiz in internationalen Organisationen sowie gegenüber Drittstaaten.
Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung (SIR)
Das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIR) ist eine unabhängige Anstalt des Bundes. Seine Hauptaufgaben bestehen darin, in objektiver Weise das ausländische und internationale Recht zugänglich zu machen und im Bereich des ausländischen und internationalen Rechts und der Rechtsvergleichung Forschung zu betreiben. Eine umfangreiche Bibliothek unterstützt das Institut sowie die Öffentlichkeit in diesen Belangen.
Im Zentrum der Forschungstätigkeit des SIR stehen die Kerngebiete internationales Privat- und Zivilprozessrecht, Methoden der Rechtsvergleichung, sowie Wirtschaftsvölkerrecht. Gutachten erstellt das Institut vorwiegend für Bundesbehörden, Gerichte und kantonale Behörden. Dabei stehen Familien- und Erbrecht im Vordergrund, teilweise erteilt das SIR auch Auskünfte zum ausländischen Verwaltungs- und Strafrecht sowie im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Gesellschaftsumstrukturierungen.
Eidgenössisches Institut für Metrologie (METAS)
Der wissenschaftliche und technische Fortschritt sowie die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung stellen laufend neue Anforderungen an die Messtechnik und ihre Grundlagen. Beispiele dafür sind Smart Metering, autonome Fahrzeuge oder generell Auswirkungen der Digitalisierung im Bereich des Messwesens (z.B. Kalibrierung von Sensornetzwerken anstelle eines einzelnen Messmittels). Es ist daher für das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) unerlässlich, zukünftige Entwicklungen und sich daraus ergebende Anforderungen an die messtechnische Infrastruktur rechtzeitig zu erkennen, um neue Kompetenzen aufbauen oder Anpassungen vornehmen zu können.
Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK)
Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) ist gleichzeitig Aufsichtsbehörde und Strafverfolgungsbehörde. Sie ist für die Aufsicht über die landbasierten Spielbanken und die Online-Spielbanken zuständig. Sie sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und erhebt die Spielbankenabgabe. Ferner bekämpft die ESBK das illegale Geldspiel, indem sie den Zugang für illegale Online-Angebote sperrt und die Personen, die ohne Bewilligung Spielbankenspiele organisieren, durchführen oder zur Verfügung stellen, strafrechtlich verfolgt. Im Jahr 2022 wird sich die ESBK auf das Verfahren zur Erneuerung der aktuellen Konzessionen konzentrieren, die 2024 auslaufen werden.
Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK)
Der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) prüft und genehmigt die zwischen den konzessionierten Verwertungsgesellschaften und den jeweiligen Nutzerorganisationen ausgehandelten Tarife für die der Bundesaufsicht unterstellte Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten. In diesen Tarifen werden die Entschädigungen festgelegt, welche die Nutzer für die Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks oder einer nachbarrechtlich geschützten Darbietung zahlen müssen. Als Genehmigungsinstanz handelt die ESchK unabhängig von der Bundesverwaltung.
Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF)
Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) prüft die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte von sich im Freiheitsentzug befindenden Personen. Sie richtet ihre Erkenntnisse in Form von Berichten und Empfehlungen an die zuständigen Behörden. Schwerpunkte der Kontrollarbeiten bilden weiterhin regelmässige Besuche in Einrichtungen des Straf-und Massnahmenvollzugs, der Psychiatrie, der Polizeihaft sowie das Rückführungsmonitoring. Die Aufgaben im Bereich der Bundesasylzentren wurden um die Überprüfung der Betreuung und Unterbringung der unbegleiteten asylsuchenden Minderjährigen erweitert. Ein neuer Themenschwerpunkt bilden die Besuche in Alters- und Pflegeinstitutionen.
Eidgenössische Migrationskommission (EKM)
Die Eidgenössische Migrationskommission EKM befasst sich mit den sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen, politischen und rechtlichen Aspekten der Migration. 2022 legt die EKM den Schwerpunkt auf die Verschränkung der Sozialen Sicherheit mit der Migrationspolitik. Zudem erarbeitet die EKM Grundlagen mit qualitativen und quantitativen Ergebnissen zum Erwerb und Verlust der Staatsbürgerschaft. Geplant sind drei Kurzberichte, die sich im speziellen mit der erleichterten Einbürgerung der dritten Generation, der erleichterten Einbürgerung und der ordentlichen Einbürgerung befassen. 2021 hat die EKM zu einem Runden Tisch zu Situation der Kinder und Jugendlichen in der Nothilfe geladen. In der Folge hat sie eine Studie in Auftrag gegeben, die voraussichtlich im Frühjahr 2023 veröffentlicht wird.
Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)
Die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) überwacht als unabhängige Aufsichtsbehörde des Bundes die Revisionsbranche. In dieser Funktion ist sie zuständig für die Zulassung von Personen und Unternehmen, die gesetzliche Revisionsdienstleistungen erbringen, und beaufsichtigt die Revisionsstellen und Prüfgesellschaften, die Gesellschaften des öffentlichen Interesses prüfen. Die RAB trägt mit ihrer Tätigkeit zum Schutz der Investoren und aller anderen Adressaten von Revisionsberichten und somit zur Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung bei. Für die Strategieperiode 2020-2023 und damit auch 2021 stehen der Einsatz neuer Technologien sowie die Corporate Governance und Kultur von Revisionsunternehmen im Vordergrund.
Eidgenössische Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter
Die Eidgenössische Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter wurde per Beschluss des Bundesrates vom 14. Mai 2014 geschaffen. Sie richtet sich nach der Verordnung vom 26. Juni 2013 über die Eidgenössische Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter. Die Fachkommission setzt sich aus Fachpersonen zusammen, die über die erforderlichen Spezialkenntnisse im forensisch-psychiatrischen und im therapeutischen Bereich verfügen. Sie beurteilt im Auftrag der zuständigen Justizvollzugsbehörde, ob neue, wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die erwarten lassen, dass eine lebenslänglich verwahrte Person so behandelt werden kann, dass sie für die Öffentlichkeit keine Gefahr mehr darstellt.
Letzte Änderung 03.05.2022
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