Das Generalsekretariat ist die Stabstelle des Departementsvorstehers. Es schafft für den Chef des EJPD, Bundesrat Beat Jans, günstige Voraussetzungen, die es ihm erlauben, seine Aufgaben als Departementsvorsteher, als Regierungsmitglied und als wichtiger Informationsträger gegenüber der Öffentlichkeit zu erfüllen. Hier werden die Entscheidungsgrundlagen für Bundesrats-, Parlaments- und andere wichtige Geschäfte bereitgestellt, Tätigkeiten des Departements initiiert, geplant und koordiniert, wie auch die zur Verfügung stehenden Mittel bewirtschaftet.
Das Generalsekretariat unterstützt die Verwaltungseinheiten des Departements bei der Planung und bei der Erreichung der Ziele sowie bei der Erfüllung von Aufträgen. Für die anderen Departemente, die Bundeskanzlei, das Parlament und die Kantone ist das Generalsekretariat die zentrale Anlauf-, Auskunfts- und Koordinationsstelle.
Um schwere Verbrechen aufzuklären, haben die Strafbehörden von Bund und Kantonen die Möglichkeit, Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs anzuordnen. Seit 1. Januar 1998 ist der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) für die Umsetzung dieser Massnahmen zuständig; gleichzeitig stellt er sicher, dass die geltenden Vorgaben eingehalten werden. Er holt bei den Anbieterinnen von Fernmeldediensten die Daten ein, die von den Strafbehörden angefordert werden, und übergibt diese den Ermittlern zur Auswertung und Analyse. Schwerpunktmässig ist der Dienst ÜPF mit der Umsetzung des Programms Fernmeldeüberwachung (FMÜ) gefordert und gleichzeitig gilt es, insbondere auch die Finanzierung des Dienstes ÜPF zusammen mit der Arbeitsgruppe Finanzierung FMÜ auf neue, stabilere Beine zu stellen.
Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF)Letzte Änderung 03.05.2024
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