Administrativ zugeordnete Verwaltungseinheiten


Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)

Die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) überwacht als unabhängige Aufsichtsbehörde des Bundes die Revisionsbranche. In dieser Funktion ist sie zuständig für die Zulassung von Personen und Unternehmen, die gesetzliche Revisionsdienstleistungen erbringen, und beaufsichtigt die Revisionsstellen und Prüfgesellschaften, die Gesellschaften des öffentlichen Interesses prüfen. Die RAB trägt mit ihrer Tätigkeit zum Schutz der Investoren und aller anderen Adressaten von Revisionsberichten und somit zur Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung bei. Für die Strategieperiode 2020-2023 und damit auch 2021 stehen der Einsatz neuer Technologien sowie die Corporate Governance und Kultur von Revisionsunternehmen im Vordergrund.

Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)

Eidgenössische Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter

Die Eidgenössische Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter wurde per Beschluss des Bundesrates vom 14. Mai 2014 geschaffen. Sie richtet sich nach der Verordnung vom 26. Juni 2013 über die Eidgenössische Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter. Die Fachkommission setzt sich aus Fachpersonen zusammen, die über die erforderlichen Spezialkenntnisse im forensisch-psychiatrischen und im therapeutischen Bereich verfügen. Sie beurteilt im Auftrag der zuständigen Justizvollzugsbehörde, ob neue, wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die erwarten lassen, dass eine lebenslänglich verwahrte Person so behandelt werden kann, dass sie für die Öffentlichkeit keine Gefahr mehr darstellt.



Letzte Änderung 13.12.2022

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