Abstimmung vom 18. 05. 2003: Initiative «Gleiche Rechte für Behinderte»

Bern, 18.05.2003 - Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrte Damen und Herren

Die Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte" ist heute deutlich abgelehnt worden. Das klare Nein der Schweizerinnen und Schweizer bedeutet sicher nicht ein Nein für die Anliegen der behinderten Menschen in der Schweiz. Die Gleichstellung ist das Ziel der Befürworter und der Gegner der Initiative.

Die Mehrheit der Stimmenden hat Vertrauen in das Behindertengleichstellungsgesetz, welches die wichtigsten Anliegen der Initiative aufgreift. Das Gesetz stellt auch für sie eine gute Basis dar, um die berechtigten Anliegen der Behinderten aufzunehmen. Die darüber hinaus gehenden Forderungen gingen der Mehrheit der Stimmenden offensichtlich zu weit.

Die Initiative "Gleiche Rechte für Behinderte" ist zwar abgelehnt worden, hat aber trotzdem viel bewirkt: Sie hat ein Umdenken eingeleitet und den Dialog und die Sensibilität zwischen behinderten und nicht behinderten Menschen gefördert.

Der heutige Entscheid zeigt die Bereitschaft, mit dem Gesetz einen grossen und notwendigen Schritt nach vorne zu tun - ein Schritt, der auch etwas kostet. Gleichzeitig sollen aber berechtigte Anliegen anderer Beteiligter, wie jene der Gewerbetreibenden, der Eigentümer öffentlich zugänglicher Bauten oder der Anbieter von Dienstleistungen, auch die nötige Beachtung finden. Die heutige Abstimmung ist auch ein Signal für ein starkes Engagement der Gemeinwesen, die eine Vorbildfunktion übernehmen müssen. Dadurch werden auch die Privaten zum Handeln aufgefordert.

Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz wird unsere Rechtsordnung fortschrittlich; sie hält dem Vergleich mit dem Ausland stand.
Trotzdem ist die Geduld der Behinderten gefragt. Denn es wird nicht alles schon morgen perfekt sein.

Der Abstimmungskampf ist im Grossen und Ganzen fair geführt worden. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass die verschiedenen Beteiligten und Betroffenen bei der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes konstruktiv zusammenarbeiten werden.

Das Behindertengleichstellungsgesetz soll auf den 1. Januar 2004 in Kraft treten. Wir werden die Erfahrungen mit den damit eingeführten Instrumenten und Massnahmen regelmässig auswerten und gegebenenfalls an neue Bedürfnisse anpassen.
Und ich versichere Ihnen heute, dass wir mit dem neuen Gesetz die Anliegen behinderter Menschen ernst nehmen.


Adresse für Rückfragen

Kommunikationsdienst EJPD, T +41 58 462 18 18


Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Letzte Änderung 20.01.2023

Zum Seitenanfang

https://www.rayonverbot.ch/content/ejpd/de/home/das-ejpd/fruehere_dv/brm/reden.msg-id-91647.html