Volksinitiative Lebenslange Verwahrung (Abstimmung vom 8. Februar 2004)

Bern, 08.02.2004 - Es gilt das gesprochene Wort

Die Verwahrungsinitiative ist von Volk und Ständen gut geheissen worden. 1'198'751 (56,2 %) Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und 21,5 Kantone haben sich für die Initiative ausgesprochen, lediglich 934'576 (43,8 %) und 1,5 Kantone dagegen. Das Resultat ist klar. Damit ist gesagt, dass extrem gefährliche Gewalt- und Sexualverbrecher, die nicht therapierbar sind, lebenslänglich zu verwahren sind. Die Annahme dieser Initiative erfolgte entgegen der Empfehlung von Parlament und Bundesrat.

Der nun beschlossene Verfassungstext ist die Reaktion auf eine jahrelange allzu large Strafvollzugspraxis und ist Ausdruck eines weitverbreiteten Misstrauens gegenüber Behörden und Fachleuten im Straf- und Massnahmenvollzug. Diese Besorgnis und dieser Vertrauensverlust sind ernst zu nehmen.

Es geht nun darum, den Volkswillen zu respektieren, auch wenn Parlament und Bundesrat anderer Meinung waren. Durch die Annahme der Initiative sind Bundesrat und Parlament verpflichtet, unverzüglich die entsprechenden Gesetzgebungsarbeiten an die Hand zu nehmen. Ich versichere Ihnen, als Vorsteher des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements, dies umgehend zu tun: Die Änderung des Strafgesetzes im Sinne der Verwahrungsinitiative wird umgehend in die Wege geleitet.


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Letzte Änderung 20.01.2023

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