Die Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft basiert im Wesentlichen auf zwei Grundsätzen: Die Vermögenswerte der betroffenen Person sind einerseits sicher anzulegen. Andererseits sind bei der Wahl der Anlage die gesamten persönlichen Verhältnisse der betroffenen Person zu berücksichtigen. Für Vermögenswerte, die der Sicherstellung des gewöhnlichen Lebensunterhalts dienen, sieht die Verordnung einen Anlagekatalog mit sicheren Anlageinstrumenten vor. Für Vermögenswerte, die über den gewöhnlichen Lebensunterhalt hinausgehen, können hingegen mit Zustimmung der Erwachsenenschutzbehörde „risikoreichere“ Anlagen getätigt werden.
Die Verordnung wird zusammen mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht am 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Letzte Änderung 04.07.2012
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