Das neue Bundesgesetz über internationale Kindesentführung sieht namentlich vor, die langen und meist über mehrere Instanzen geführten Verfahren zu kürzen und zu straffen: Gesuche um Rückführung entführter Kinder werden künftig in jedem Kanton nur noch durch die oberen Gerichte als einzige Instanz beurteilt. Diese Gerichtsentscheide können lediglich beim Bundesgericht angefochten werden. Die Verkürzung des Instanzenzugs vermindert die Gefahr einer erneuten Entwurzelung der Kinder bei einer Rückkehr an ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort sowie einer Entfremdung vom zurückgebliebenen Elternteil.
Beizug von Fachpersonen und Förderung der Mediation
Das neue Gesetz gewährleistet ferner die kindergerechtere Anwendung des Haager Kindesentführungsübereinkommens, indem das Kind bzw. sein Beistand vermehrt in das Verfahren einbezogen wird. Zudem werden mit Unterstützung von Fachpersonen die Vermittlungsbemühungen und die Mediation gefördert, um eine einvernehmliche Konfliktlösung zwischen den zerstrittenen Elternteilen erreichen zu können. Die für alle Beteiligten, insbesondere für die Kinder, belastenden Gerichtsverfahren und Zwangsvollstreckungshandlungen sollen auf diese Weise wenn immer möglich verhindert, beschleunigt oder zumindest für die Kinder schonender gestaltet werden.
Schliesslich wird der Rückführungsentscheid künftig auch die Vollstreckungsmodalitäten regeln und in der ganzen Schweiz anwendbar sein. Damit kann die Vollstreckung von Rückführungsentscheidungen nicht mehr durch einen Kantonswechsel des entführenden Elternteils verzögert werden.
Internationale Zusammenarbeit klar geregelt
Gleichzeitig treten auf den 1. Juli 2009 die zwei Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen in Kraft. Angesichts der zunehmenden Mobilität der Bevölkerung kommen gemeinsamen Regeln zur Lösung grenzüberschreitender Probleme eine erhöhte Bedeutung zu. Diese staatsvertraglichen Regelungen werden künftig Zuständigkeitskonflikte unter Behörden und sich widersprechende Entscheide und Massnahmen in den verschiedenen Vertragsstaaten verhindern. Sie schaffen damit mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit und verbessern so den Schutz hilfsbedürftiger Menschen jeglichen Alters und jeglicher Nationalität. Die Einrichtung von Zentralen Behörden in den Vertragsstaaten wird zudem die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und Gerichten erleichtern. Zentrale Behörde in der Schweiz ist das Bundesamt für Justiz, dessen Koordinations- und Beratungsfunktion nichts an der Entscheidungskompetenz der Kantone ändert.
Letzte Änderung 09.03.2009