Die Rehabilitierung der Flüchtlingshelfer soll erfolgen, weil die Verhängung dieser Urteile aus heutiger Sicht das nicht mehr als gerecht empfunden wird, führt der Bundesrat in seiner am Montag verabschiedeten Stellungnahme aus. Eine Rehabilitierung ist zudem angezeigt, weil viele Helfer mit selbstlosem Einsatz handelten und zum Teil erhebliche Gefahren auf sich nahmen. Nicht wenige von ihnen gerieten durch die Verurteilung wegen Fluchthilfe selbst in Not.
Der Gesetzesentwurf sieht einen doppelten Mechanismus vor: Einerseits werden die Strafurteile gegen Flüchtlingshelfer generell aufgehoben. Andrerseits soll eine neu zu schaffende, unabhängige "Rehabilitierungskommission" auf Gesuch hin oder von Amtes wegen im Einzelfall ausdrücklich feststellen, dass ein bestimmtes Urteil gegen Flüchtlingshelfer aufgehoben wird. Die Aufhebung von Strafurteilen soll aber keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Genugtuung begründen.
Letzte Änderung 09.12.2002
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