Der Bundesrat hat am Freitag zum Standort der neuen Gerichte eine Zusatzbotschaft zur Totalrevision der Bundesrechtspflege zuhanden des Parlaments verabschiedet. Damit hat er über seinen Vorschlag, die neuen Gerichte in Freiburg und Aarau anzusiedeln, formell Beschluss gefassst.
In der Zusatzbotschaft legt der Bundesrat zuhanden der eidgenössischen Räte die Argumente dar, die ihn zur Wahl von Aarau für das Bundesstrafgericht und Freiburg für das Bundesverwaltungsgericht bewogen haben. Er ergänzt damit die bereits an das Parlament überwiesene Botschaft zur Totalrevision der Bundesrechtspflege. Die eidgenössischen Räte werden sich somit bei der Behandlung des Bundesgesetzes über das Bundesstrafgericht und des Bundesgesetzes über das Bundesverwaltungsgericht auch mit der Frage des Sitzes der neuen Gerichte befassen müssen.
Bern, 28. September 2001
Dokumente
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Botschaft
(BBl 2001 6049)
Letzte Änderung 28.09.2001
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