Die Schweiz und Deutschland gehen gemeinsam gegen irreguläre Migration vor

Bern, 13.12.2022 - Nach dem bilateralen Aktionsplan mit Österreich, verstärken auch Deutschland und die Schweiz ihre Zusammenarbeit in der Bekämpfung der irregulären Migration. Bundesrätin Karin Keller-Sutter und die deutsche Bundesinnenministerin Nancy Faeser haben am 13. Dezember in Berlin einen entsprechenden Aktionsplan vereinbart. Beide Länder wollen die Schleuserkriminalität grenzüberschreitend bekämpfen und Rückführungen konsequent durchführen.

Über die Westbalkanroute und über die zentrale Mittelmeerroute sind in den letzten Monaten vermehrt Migrantinnen und Migranten in die Schweiz und nach Deutschland gelangt. Viele dieser Personen reisen dabei durch andere Schengen-Staaten oder haben bereits anderswo ein Asylgesuch gestellt. Davon betroffen ist auch der gemeinsame Grenzraum zwischen Deutschland und der Schweiz.

Weil die irreguläre Migration nur durch die Zusammenarbeit von Staaten wirksam bekämpft werden kann, wollen die Schweiz und Deutschland im Aktionsplan auf verschiedenen Ebenen zusammenarbeiten, bilateral, auf europäischer Ebene und mit Drittstaaten.

Absprachen unter Nachbarn und offene Grenzen für Bürgerinnen und Bürger

"Es ist wichtig, dass jedes Land seine Hausaufgaben macht. Aber alleine kann die irreguläre Migration nicht wirksam bekämpft werden, es braucht internationale Koordination und die Absprache unter Nachbarn" sagte Keller-Sutter nach der Vereinbarung des Aktionsplanes.

"Wir setzen auf die enge Kooperation mit unseren Nachbarstaaten wie der Schweiz. Wir wollen zwischen Deutschland und der Schweiz offene Grenzen für unsere Bürgerinnen und Bürger und für den Wirtschaftsverkehr. Die deutsch-schweizerische Grenzregion ist seit jeher wirtschaftlich und kulturell eng verbunden. Zugleich behalten wir die Kontrolle über Migrationsbewegungen. Dabei wollen wir schwerwiegende Maßnahmen wie die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen vermeiden. Mit unserem gemeinsamen Aktionsplan treffen wir deshalb Maßnahmen, mit denen wir insbesondere die Registrierung und Rückführung voranbringen" ergänzte die deutsche Bundesinnenministerin Nancy Faeser.

Massnahmen auf bilateraler Ebene

Die Schweiz und Deutschland wollen verhindern, dass Personen ohne Schutzbedarf die Asylsysteme überlasten. Beide Staaten führen deshalb Asylverfahren von Staatsangehörigen mit tiefer Anerkennungsquote prioritär und beschleunigt durch und führen abgewiesene Asylsuchende systematisch zurück. Die Schweiz hat hierzu bereits 2012 sogenannte Fast-Track-Verfahren für Personen aus Herkunftsstaaten mit geringer Schutzquote eingeführt. Sie wendet diese insbesondere bei Asylsuchenden aus Maghreb-Staaten aber auch bei Asylsuchenden aus verfolgungssicheren Staaten konsequent an.

Ausserdem intensivieren die Grenzschutz- und Polizeibehörden beider Länder die gemeinsamen grenzüberschreitenden Schwerpunktfahndungen, um das Schlepperwesen zu bekämpfen und Weiterwanderungen zu verhindern. Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr sollen vermehrt gemeinsame Streifen eingesetzt werden. Zuständig dafür sind auf Schweizer Seite die kantonalen Behörden, das Bundesamt für Polizei (fedpol) und das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

Massnahmen auf europäischer Ebene

Im Rahmen der Treffen der Justiz- und Innenminister der Schengen-Staaten engagieren sich Deutschland und die Schweiz für gemeinsame und effektive Rückkehrverfahren. Ebenso sollen Dublin-Überstellungen beschleunigt und wieder in alle Dublin-Staaten möglich werden, damit Asylverfahren in dem Staat abgeschlossen werden können, der dafür zuständig ist. In der EU beispielsweise sind Dublin-Rückführungen nach Griechenland seit 2011 nicht mehr geduldet.

Massnahmen gegenüber Drittsaaten

Die Schweiz und Deutschland wollen aber auch gemeinsam Verbesserungen in der Zusammenarbeit mit Drittstaaten erreichen. Neben anderen Schengen-Staaten haben beide Länder auf europäischer Ebene eine Einschränkung der Visumserleichterungen einiger Westbalkan-Staaten gefordert. Damit konnten konkrete Anpassungen erwirkt werden.

Anfang 2023 werden die Schweiz und Deutschland die Umsetzung des Aktionsplans evaluieren und gegebenenfalls weitere Massnahmen vorschlagen.


Adresse für Rückfragen

Kommunikationsdienst EJPD
info@gs-ejpd.admin.ch
T +41 58 462 18 18



Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Staatssekretariat für Migration
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html

Letzte Änderung 06.02.2024

Zum Seitenanfang

Medienmitteilungen abonnieren

https://www.esbk.admin.ch/content/ejpd/de/home/aktuell/mm.msg-id-92189.html