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Veröffentlicht am 17. Juli 2026

Strafrecht

Die ESBK ist auch eine Strafverfolgungsbehörde: Verstösse von Personen gegen die Strafnormen der Geldspielgesetzes werden vom Sekretariat der ESBK verfolgt; urteilende Behörde ist die Kommission.

Die von der ESBK erlassenen Strafverfügungen können von den verurteilten Personen mit Beschwerde in erster Instanz beim Bundesstrafgericht, in zweiter Instanz beim Bundesgericht angefochten werden.