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Rechtsprechung

Verwaltungsrecht

Die ESBK ist eine eidgenössische Verwaltungsbehörde. Verstösse der Spielbanken gegen die Geldspielgesetzgebung werden vom Sekretariat der ESBK untersucht und von der Kommission beurteilt.

Strafrecht

Die ESBK ist auch eine Strafverfolgungsbehörde: Verstösse von Personen gegen die Strafnormen der Geldspielgesetzes werden vom Sekretariat der ESBK verfolgt; urteilende Behörde ist die Kommission.