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MedienmitteilungVeröffentlicht am 12. Dezember 2025

Umsetzung von Open Finance in der Schweiz

Bern, 12.12.2025 — Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2025 durch das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) über die neusten Entwicklungen von Open Finance in der Schweiz informieren lassen. Um die 2022 festgelegten Ziele zu erreichen, will das EFD die weiteren Fortschritte der Banken- und Versicherungsbranche mit präzisen Indikatoren überprüfen. Auf regulatorische Anforderungen für offene Datenschnittstellen wird vorerst weiterhin verzichtet. Open Finance soll die digitale Selbstbestimmung der Kundschaft sowie die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzsektors stärken.

Open Finance bezeichnet die Praxis, dass Finanzinstitute auf Wunsch der Kundinnen und Kunden Finanzdaten über standardisierte und sichere Schnittstellen anderen Finanzdienstleistern wie FinTechs, Versicherungen oder Banken zur Verfügung stellen. Die Kundschaft kann so von neuen, innovativen Produkten profitieren. Mit einem Knopfdruck könnte zum Beispiel ein Überblick über alle Bankkonten, Investitionen und Altersguthaben erstellt oder der CO2-Fussabdruck der Finanzanlagen berechnet werden.

Die Bestandesaufnahme, welche das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) zu Handen des Bundesrates über die Umsetzung von Open Finance erstellt hat, ist durchmischt. Mit dem Start der Umsetzung der so genannten Multibanking-Initiative der Bankenbranche, welche den sicheren Austausch von Bankkontodaten unter den Banken fördert, wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht. Allerdings bleiben Herausforderungen beim Zugang der Daten für sichere Drittanbieter bestehen. Zudem sind die Fortschritte in anderen Bereichen zögerlich. Im Versicherungssektor wurde beispielsweise keine vergleichbare Initiative umgesetzt, wobei eine koordinierte Initiative der Branche im Bereich der beruflichen Vorsorge angekündigt wurde.

Deshalb wird das EFD in den kommenden Monaten zusammen mit der Branche präzise Indikatoren erarbeiten, mit denen die Fortschritte gemessen werden können. Das Eidgenössische Departement des Innern befasst sich zudem mit der Umsetzung eines parlamentarischen Vorstosses, der einen standardisierten Zugang zu persönlichen Vorsorgedaten ermöglichen soll (Motion 24.4597 Ettlin).

Im Gegensatz zur Europäischen Union oder dem Vereinigten Königreich besteht in der Schweiz keine gesetzliche Verpflichtung für Finanzinstitute, Drittanbietern auf Wunsch der Kundschaft Finanzdaten zugänglich zu machen. Hingegen geht der Bundesrat davon aus, dass ein marktbasierter Ansatz funktionieren kann und der Privatsektor die Standardisierung und Öffnung der Datenschnittstellen vorantreibt. Der Bundesrat hat die entsprechenden Ziele des EFD 2022 begrüsst (siehe Medienmitteilung vom 16.12.2022). Andernfalls bleibt die Einführung gesetzlicher Pflichten eine Option.