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MedienmitteilungVeröffentlicht am 12. Dezember 2025

Der Bundesrat nimmt den Bericht über Lärmblitzer zur Kenntnis

Bern, 12.12.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2025 den Bericht des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zu Instrumenten gegen übermässigen Fahrzeuglärm zur Kenntnis genommen. Der Bericht prüft aus juristischer und technischer Sicht die Möglichkeit, Lärmradare einzusetzen. Er empfiehlt den Einsatz von «Lärmdisplays», um eine Rückmeldung zu den Geräuschemissionen von Fahrzeugen zu geben.

Der Bundesrat will vermeidbaren Strassenlärm reduzieren. Deshalb hat er im Oktober 2024 die Geräuschvorschriften aktualisiert und das UVEK beauftragt, die Analysen zur Nutzung von Lärmradaren weiter zu vertiefen. Der Bericht hat mehrere Varianten in Bezug auf technische Machbarkeit und rechtliche Rahmenbedingungen geprüft. Als Ergebnis empfiehlt er den Einsatz von «Lärmdisplays». Das sind mit einem Geräuschmessgerät und einem Bildschirm ausgestattete Geräte. Sie werden am Strassenrand aufgestellt und geben den Fahrzeuglenkenden eine Rückmeldung zu den Geräuschemissionen.

Technische und rechtliche Hürden bei der Geräuschmessung

Weitere geprüfte Varianten wurden aus juristischen und technischen Gründen verworfen. In der Praxis sind Geräuschmessungen deutlich anspruchsvoller als Geschwindigkeitsmessungen. So ist es beispielsweise nicht sinnvoll, bei Regen oder auf nasser Fahrbahn Geräuschmessungen durchzuführen. Eine weitere zentrale Herausforderung besteht darin, dass Umgebungsgeräusche die Messung beeinflussen können. Die heutigen Instrumente sind nicht in der Lage, zwischen unterschiedlichen Geräuschquellen zu unterscheiden.

Hinzu kommen rechtliche Hindernisse. Die aktuelle Gesetzgebung sieht kein Gerät im Fahrzeug vor, welches es den Fahrzeuglenkenden erlauben würde, die Überschreitung eines definierten Geräuschgrenzwerts eindeutig festzustellen. Zudem müssten solche Grenzwerte gesetzlich festgelegt werden. Es ist daher nicht möglich, bei vermeidbarem Lärm die gleiche Kontrolllogik wie bei der Geschwindigkeit einzusetzen. Andere Varianten weisen ein ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis auf, weil jeder einzelne Fall intensiv geprüft werden müsste.

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