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MedienmitteilungVeröffentlicht am 25. Juni 2025

Bilanz der ESBK für 2024: stabiler Ertrag aus Spielbankenabgaben sowie Zunahme der Inspektionen und Hausdurchsuchungen

Bern, 25.06.2025 — Im vergangenen Jahr stellte die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) sicher, dass die im Jahr 2023 neukonzessionierten Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen einhielten. 20 von ihnen erhielten die Bewilligung, ab 2025 den Spielbetrieb aufzunehmen. Des Weiteren überwies die ESBK 358 Millionen Franken aus dem Ertrag der Spielbankenabgaben an die AHV-Kassen und führte 38 Hausdurchsuchungen im Rahmen der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels durch. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 Kenntnis vom Tätigkeitsbericht 2024 genommen.

2023 wurden 22 Konzessionen für den Zeitraum von 2025 bis 2044 vergeben. Im Jahr darauf führte die ESBK verschiedene Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass die Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen einhielten und die Angaben in den Anträgen korrekt waren. 20 dieser Unternehmen erhielten die Bewilligung für die Betriebsaufnahme ab 2025. Die restlichen 2, die sich in Prilly und Winterthur befinden und in der Vorperiode noch keine Konzession hatten, konnten aufgrund von Bauverzögerungen den Spielbetrieb nicht aufnehmen und wurden daher nicht geprüft.

Insgesamt 391 Inspektionstage

Im Rahmen der Inspektionen wurden die Spielbanken verschiedentlich kontrolliert. Insgesamt kam die ESBK 2024 auf 391 Inspektionstage – das sind fast dreimal so viele wie im Vorjahr (2023: 140 Inspektionstage). Im Fokus standen ein sicherer und transparenter Spielbetrieb sowie der Schutz der Spielenden vor den Gefahren im Zusammenhang mit Geldspielen.

Geringfügige Abnahme der Abgaben zugunsten der AHV

2024 flossen 358 Millionen Franken in den AHV/IV-Ausgleichsfonds (2023 waren es 364 Millionen). Während die Abgaben aus dem landbasierten Spielbetrieb zurückgingen (269 Millionen; –7,1 %), nahmen jene aus den Online-Spielbanken zu (132 Millionen; 10 % mehr als im Jahr zuvor), so dass fast der gleiche Betrag wie im Vorjahr der AHV zugewiesen werden konnte.

Verstärkte Bekämpfung des illegalen Glücksspiels

Die ESBK kämpft unablässig gegen das illegale Geldspiel, sei es in Bars, Restaurants und Vereins- oder Kulturlokalen als auch im Internet. Im Berichtsjahr führte sie 38 Hausdurchsuchungen durch (46 % mehr als 2023) und eröffnete insgesamt 132 Strafverfahren (gegenüber 103 im Vorjahr, bzw. +28 %). Am 31. Dezember 2024 umfasste die Liste der von der ESBK gesperrten Online-Spielangebote 2093 Einträge, 601 mehr als ein Jahr zuvor (+40 %).

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